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einer Institution übermittelt wird, die dann eine Mit der Fremdüberwachung werden bevorzugt
Prüfbestätigung/Zertifikat für den Bauherrn er- neutrale und unabhängige, (ö.b.u.v. bzw. ISO-
stellt. Da dies nur für die eigenen Produkte gilt zertifizierte) Sachverständige (mit eigenem
und alle Beteiligten in einem Abhängigkeitsver- Prüflabor) und Prüferfahrung auf dem Gebiet
hältnis stehen ist dies keine neutrale, herstel- der Dach- und Dichtungstechnik betraut.
lerunabhängige und allgemeingültige Maß-
nahme.
4.2 Ausführungsüberwachung
Seit 2017 können Verarbeiter ein herstellerun-
abhängiges, neutrales Qualitätslabel für die
Ausführung von Dächern mit Kunststoffbahnen
beantragen. Mit dem neuen ddD-Qualitätslabel
für die Verarbeitung von Kunststoff-Dach- und
Dichtungsbahnen wird die Ausführung durch Abbildung 17:
einheitliche Qualitäts- und Prüfbestimmungen Nahtprobenentnahme im Rahmen der Qualitätssiche-
abgesichert. Das Qualitätslabel ist hersteller- rung bei der Bauüberwachung für die Schälzugprüfung
im Labor.
bzw. produktunabhängig und basiert in erster
Linie auf jahrzehntelange Praxiserfahrung. 4.3 Technische Abnahme
Zustandsfeststellung (*)
Um solche beispielhaft dargestellten, verarbei-
tungsbedingten Schadensfällen vorzubeugen
ist es nach Fertigstellung der Dachfläche (und
vor Aufbringung der Schutzschichten) unab-
dingbar eine Kontrolle der bauseits ausgeführ-
ten Fügenähte durchzuführen. Die vielfach üb-
liche Nahtprüfung mit einer Prüfnadel ist hierfür
Darstellung 10: jedoch nur bedingt geeignet. Eine materialho-
Qualitätslabel Verarbeitung mogene Fügenahtbreite einer Verschweißung
für die Ausführung von Dächern mit Kunststoffbahnen
lässt sich mit der Prüfnadel oder einer Unter-
druckprüfung mit einer Saugglocke nicht fest-
Bauherrn und Auftraggeber haben dadurch stellen. Deshalb sind auch sog. “Prüfnadel-
Sicherheit, bei der Verarbeitung von Kunststoff- kontrollzertifikate” auf Grundlage von herstel-
Dach- und Dichtungsbahnen durch Qualitäts- lerinternen Baustellenbegehungen besonders
Label-Benutzer eine fachtechnisch einwand- kritisch zu bewerten.
freie und den höchsten Qualitätsanforderungen
entsprechende Ausführung zu erhalten. Die (*) In der Baupraxis wird die Zustandsfeststellung oft auch als
Ausführung unterliegt einer regelmäßigen "Technische Abnahme" bezeichnet. Sie dient nur zur techni-
schen Überprüfung der Leistung und der Leistungsfeststellung,
Eigen- und Fremdüberwachung unter Anwen- sie soll damit die spätere rechtsgeschäftliche Abnahme vorbe-
dung strenger Prüfungsmaßstäbe. reiten.
20 | Dächer mit Kunststoffabdichtungen