Page 18 - ebook-vorabzug_Neat
P. 18

Dies ist jedoch nach neuester Rechtsspre-             3.4 Wartung / Inspektion
        chung nicht ausreichend. Seit Jahren erweitert
        der BGH seine Rechtsprechung zu den Prü-              “Flachdächer müssen gewartet werden”. Immer
        fungen, Hinweispflichten bzw. den Bedenken-           wieder wird nicht beachtet, dass auch während
        anmeldungspflichten, wenn ein Handwerker              der Gewährleistungszeit dem Bauherrn die
        auf Vorleistungen anderer Handwerker aufbaut.         Pflicht zu Wartung und Pflege des Daches ob-
        Ist die Vorleistung mangelhaft, trifft den nach-      liegt. Versäumt er dies, so gefährdet er damit
        folgenden Unternehmer immer eine Kontroll-            seine Gewährleistungsansprüche. Deshalb
        und Hinweispflicht. (Den Letzten beißen               sollte ein Wartungsvertrag immer Bestandteil
        bekanntlich die Hunde).                               der Bauvertragsunterlagen sein und spätestens
                                                              beim Abnahmeprotokoll als Auftragsbestäti-
                                                              gung (mindestens) für die Dauer der Gewähr-
                                                              leistung beigefügt werden.















        Abbildung 14:
        Mechanische Beschädigung, dadurch jahrelang unbe-
        merkter Wassereintritt in den Dachaufbau. Gefunden
        wurde diese Beschädigung erst nach kompletter Frei-
        legung und Säuberung der Abdichtung.






                                                              Abbildung 16:
                                                              Im Rahmen der jährlichen Wartung festgestellt:
                                                              TPO-Kunstoffbahn mit Produktionsfehlern. Beginnende
                                                              Auflösungserscheinungen, jedoch noch dicht.
                                                              Foto: Fa. K.Stoll.

                                                              Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gewähr-
                                                              leistungsfrist sollte eine “Gewährleistungsbege-
                                                              hung” in Anlehnung an die in den Fachregeln
                                                              definierten Leistungen der “Inspektion” erfol-
                                                              gen. Auch dies wird seit Jahren in der Fach-
                                                              literatur gefordert und nur selten wahrgenom-
                                                              men (Aus den Augen, aus dem Sinn).

        Abbildung 15:
        Winzig kleine Ursache mit großer Auswirkung.



        18 | Dächer mit Kunststoffabdichtungen - Wartung / Inspektion
   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23