Page 3 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen 3
Vorwort
Gemäß der Promulgation der im Jahre 2015 revidierten
Zivilprozessordnung Nr. 27, die seit dem 8. November 2015 in
Kraft ist, ist das Höchstgericht befugt, der Revision unterzogene,
dezidierte Fälle zu adjudizieren. Besagtes versteht sich als
Ausgangspunkt der Änderung des Revisionsprozesses in ZPO
Thailands vom rechtsbasierten zum berechtigungsbasierten System.
Erteilt das Höchstgericht keine Erlaubnis zur Revision, gelten das
Urteil bzw. die Verordnung des Berufungsgerichts, damit die
Adjudikation des Gerichtshofs ohne inadäquate Verzögerung
effektiv und für alle betroffenen Parteien gerecht verläuft.
Infolge des veränderten Prozesses zur Einlegung der
Revision bezüglich gewöhnlicher Zivilprozesse soll der Prozess zur
Einlegung der Revision beim Berufungsgericht zur Erfassung von
Spezialfällen entsprechend geändert werden, um ein einheitliches
System der Revisionseinlegung zustande zu bringen, welches
allgemein zur Anwendung gebracht wird. Folglich wurde das
Gesetz zur Etablierung des Berufungsgerichts zur Erfassung von
Spezialfällen 2015 erlassen, damit der Prozess hinsichtlich der
Spezialfälle von erfahrenen Richtern beschleunigt und vereinheitlicht
wird. Dieser entsprechend abgeänderte Prozess soll mit dem
revidierten Revisionsprozess bei allgemeinen Zivilprozessen
konformiert werden.
Aus diesem Grund wird das hier vorgelegte Buch „Das
Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen“ veröffentlicht,
um diejenigen, die an den Aufgaben der Gerichte interessiert sind,
darüber zu informieren.
August 2021