Page 7 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen   7


            Autorität des Präsidenten des Berufungsgerichts zur
              Erfassung von Spezialfällen zur Einschätzung von

            Fällen in Bezug auf Jurisdiktion von Sondergerichten

                   In Problemfällen, die der Jurisdiktion eines Sondergerichts
            unterlegen sind, soll gemäß den Gesetzen für die Etablierung von
            Sondergerichten und Gerichtsprozessen bezüglich der Spezialfälle der
            Präsident des Berufungsgerichts zur Erfassung von Spezialfällen zur
            Einschätzung miteinbezogen werden. Solch eine Einschätzung ist final.
            Falls solch eine Einschätzung durch den Präsidenten des Berufungsgerichts
            zur Erfassung von Spezialfällen eine Verweisung nach sich zieht, wird der
            Rechtsstreit von dem vorigen Gericht an das besagte Gericht transferiert,
            wobei es zu berücksichtigen ist, dass die Prozesse, die bereits im Ablauf
            sind, intakt bleiben, es sei denn, das Spezialgericht handhabt dieses
            um des Interesses der Justiz willen anders.

                   Jedes Jahr hat der Präsident des Berufungsgerichts zur Erfassung
            von Spezialfällen etliche problematische Fälle einzuschätzen, damit die
            Gerichte mit adäquaten Jurisdiktionen über die erwähnten Fälle urteilen.
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