Page 7 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen 7
Autorität des Präsidenten des Berufungsgerichts zur
Erfassung von Spezialfällen zur Einschätzung von
Fällen in Bezug auf Jurisdiktion von Sondergerichten
In Problemfällen, die der Jurisdiktion eines Sondergerichts
unterlegen sind, soll gemäß den Gesetzen für die Etablierung von
Sondergerichten und Gerichtsprozessen bezüglich der Spezialfälle der
Präsident des Berufungsgerichts zur Erfassung von Spezialfällen zur
Einschätzung miteinbezogen werden. Solch eine Einschätzung ist final.
Falls solch eine Einschätzung durch den Präsidenten des Berufungsgerichts
zur Erfassung von Spezialfällen eine Verweisung nach sich zieht, wird der
Rechtsstreit von dem vorigen Gericht an das besagte Gericht transferiert,
wobei es zu berücksichtigen ist, dass die Prozesse, die bereits im Ablauf
sind, intakt bleiben, es sei denn, das Spezialgericht handhabt dieses
um des Interesses der Justiz willen anders.
Jedes Jahr hat der Präsident des Berufungsgerichts zur Erfassung
von Spezialfällen etliche problematische Fälle einzuschätzen, damit die
Gerichte mit adäquaten Jurisdiktionen über die erwähnten Fälle urteilen.