Page 10 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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10    Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen


                        Abteilung zum Steuerfall


                Die Charakteristika von Steuerfällen sind von gewöhnlichen
         Fällen verschieden, d.h., die meisten Steuerfälle handeln von Streitfällen
         zwischen dem Staat und dem Privatsektor, die durch die Steuereinschätzung
         oder die Erhebung der Steuern durch zuständige Behörden motiviert
         sind. Außerdem sind Steuerfälle in Hinsicht auf eine große Anzahl von
         Gesetzen und akademischen Prinzipien, wie etwa ökonomischen
         Prinzipien, ökonomischen Systemen, geistigen Eigentümern, die den
         jeweiligen Fall betreffen, komplex. Die Erhebung der Steuern fungiert
         als die Einnahmequelle des Staats, deshalb müssen Richter:innen, die
         über spezifische Kenntnisse über und Einsicht in die Steuergesetze
         verfügen, bestellt werden, um über diese Fälle zweckdienlich, korrekt
         und gerecht zu urteilen.

         Arten von im Gerichtsprozess zu beschließenden Fällen

                Die Abteilung zum Steuerfall im Berufungsgericht zur Erfassung
         von Spezialfällen ist ermächtigt, eine vom Gericht für Steuern gefällte
         Entscheidung über oder Anordnung bezüglich der zivilen Steuerfälle
         folgendermaßen zu überprüfen:

                •  Fälle mit Berufung gegen eine von einem gemäß Steuergesetz
                  ermächtigtem Beamten oder einer vom Gremium getroffenen
                  Entscheidung

                •  Streitfälle bezüglich des staatlichen Anspruchs auf die Erhebung
                  der Steuern und die Steuereinnahme
                •  Fälle zur Steuerrückerstattung

                •  Fälle zu einer Verpflichtung unterlegener Rechten oder Pflichten
                  zwecks der Erhebung von Steuern
                •  Fälle, die – gesetzlich vorgeschrieben – der Gerichtsbarkeit des
                  Gerichts für Steuern unterworfen sind.
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