Page 10 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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10 Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen
Abteilung zum Steuerfall
Die Charakteristika von Steuerfällen sind von gewöhnlichen
Fällen verschieden, d.h., die meisten Steuerfälle handeln von Streitfällen
zwischen dem Staat und dem Privatsektor, die durch die Steuereinschätzung
oder die Erhebung der Steuern durch zuständige Behörden motiviert
sind. Außerdem sind Steuerfälle in Hinsicht auf eine große Anzahl von
Gesetzen und akademischen Prinzipien, wie etwa ökonomischen
Prinzipien, ökonomischen Systemen, geistigen Eigentümern, die den
jeweiligen Fall betreffen, komplex. Die Erhebung der Steuern fungiert
als die Einnahmequelle des Staats, deshalb müssen Richter:innen, die
über spezifische Kenntnisse über und Einsicht in die Steuergesetze
verfügen, bestellt werden, um über diese Fälle zweckdienlich, korrekt
und gerecht zu urteilen.
Arten von im Gerichtsprozess zu beschließenden Fällen
Die Abteilung zum Steuerfall im Berufungsgericht zur Erfassung
von Spezialfällen ist ermächtigt, eine vom Gericht für Steuern gefällte
Entscheidung über oder Anordnung bezüglich der zivilen Steuerfälle
folgendermaßen zu überprüfen:
• Fälle mit Berufung gegen eine von einem gemäß Steuergesetz
ermächtigtem Beamten oder einer vom Gremium getroffenen
Entscheidung
• Streitfälle bezüglich des staatlichen Anspruchs auf die Erhebung
der Steuern und die Steuereinnahme
• Fälle zur Steuerrückerstattung
• Fälle zu einer Verpflichtung unterlegener Rechten oder Pflichten
zwecks der Erhebung von Steuern
• Fälle, die – gesetzlich vorgeschrieben – der Gerichtsbarkeit des
Gerichts für Steuern unterworfen sind.