Page 14 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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14 Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen
Arten von im Gerichtsprozess zu beschließenden Fällen
Die Abteilung zur Jugend- und Familiensache innerhalb des
Berufungsgerichts zur Erfassung von Spezialfällen ist ermächtigt, über die
Revision eines Urteils oder eine von einem Jugend- und Familiengericht
ausgesprochene Anordnung von folgenden Fällen zu urteilen:
• Kriminalfall, in dem Kinder oder Jugendliche des Verbrechens
bezichtigt werden
• Kriminalfall, den das zum Urteilen gewöhnlicher Fälle
ermächtigte Jugend- und Familiengericht gemäß §97 des
Jugend- und Familiengesetztes und der Prozessordnung für
Jugend und Familie 2010 übertragen hat.)
• Familiensache
• Wohlfahrtsschutzordnung
• Andere Fälle, für die das vom Gesetz ermächtigte Jugend- und
Familiengericht zuständig ist
(gemäß §10 Jugend- und Familiengesetz und Prozessordnung
für Jugend und Familie 2010)