Page 18 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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18 Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen
§3 In diesem Gesetz erstrecken sich “Spezialfälle” auf:
1) Fälle des geistigen Eigentums und des internationalen
Handelns gemäß Gesetz zur Etablierung des Gerichts für geistiges
Eigentum und internationales Handeln und zum Gerichtsverfahren
für geistiges Eigentum und internationales Handeln;
2) Steuerfälle gemäß Gesetz zur Etablierung des Steuergerichts
und zum Gerichtsverfahren für Steuerfälle
3) Fälle, für die ausschließlich das Arbeitsgericht gemäß
Gesetz zur Etablierung des Arbeitsgerichts und zum Gerichtsverfahren
für Arbeitsstreitigkeiten zuständig ist
4) Konkursfälle gemäß Gesetz zur Etablierung des Konkursgerichts
und zum Gerichtsverfahren für Konkursfälle
5) Jugend- und Familiensachen gemäß Gesetz zur Etablierung
des Jugend- und Familiengerichts und zum Gerichtsverfahren für
Jugend- und Familiensachen
„Spezialgericht“ bedeutet
1) Gericht für geistiges Eigentum und internationales
Handeln gemäß dem Gesetz zur Etablierung des Gerichts für geistiges
Eigentum und internationales Handeln und zum Gerichtsverfahren
für Fälle zu geistigem Eigentum und internationalem Handeln;
2) Steuergericht gemäß dem Gesetz zur Etablierung des
Steuergerichts und zum Gerichtsverfahren für Steuerfälle
3) Arbeitsgericht gemäß dem Gesetz zur Etablierung des
Arbeitsgerichts und zum Gerichtsverfahren für Arbeitsstreitigkeiten
4) Konkursgericht gemäß dem Gesetz zur Etablierung des
Konkursgerichts und zum Gerichtsverfahren für Konkursfälle