Page 21 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen 21
angewendet werden, werden ebenso auf das Berufungsgericht
zur Erfassung von Spezialfällen, den oder die Präsident:in des
Berufungsgerichts zur Erfassung von Spezialfällen, Vizepräsident:in des
Berufungsgerichts zur Erfassung von Spezialfällen und Richter:innen
des Berufungsgerichts zur Erfassung von Spezialfällen angewendet,
außer wenn die erwähnten Rechtsvorschriften indizieren, dass sie
ausschließlich auf das Berufungsgericht, den oder die Präsident:in
des Berufungsgerichts, Vizepräsident:in des Berufungsgerichts und
Richter:innen des Berufungsgerichts zur Anwendung kommen.
§9 Für alle Urteile und Anordnungen, die von Spezialgerichten
vor der Inauguration des Berufungsgerichts zur Erfassung von
Spezialfällen getätigt werden, wird die Revision bei dem Gericht, das
ermächtigt ist, über die von jenen Spezialgerichten revidierten Fälle
zu urteilen, eingelegt, bevor das hier vorgelegte Gesetz in Kraft tritt,
und Rechtsvorschriften, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
wirksam sind, werden auf das Urteilen durch das Gericht angewendet,
das imstande ist, über die Berufungsfälle zu urteilen.
Über alle Spezialfälle, die sich derzeit im Urteilsprozesses
durch ein Berufungsgericht befinden, bevor das Berufungsgericht zur
Erfassung von Spezialfällen inauguriert wird, wird das Urteil in Bezug
auf das Gesetz zur Etablierung und Gerichtsverfahren von solchen
Spezialgerichten weiterhin von jenem Berufungsgericht beschlossen.
§10 Der oder die Präsident:in des Oberstgerichts ist für dieses
Gesetz zuständig.
gegengezeichnet von
General Prayut Chan-o-cha
Premierminister