Page 19 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen 19
5) Jugend- und Familiengericht gemäß dem Gesetz
zur Etablierung des Jugend- und Familiengerichts und zum
Gerichtsverfahren für Jugend- und Familiensachen
§4 Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen wird
als Berufungsgericht gemäß dem Gerichtsorganisationsgesetz etabliert.
Das Inaugurationsdatum des Berufungsgerichts zur Erfassung von
Spezialfällen setzt sich nach dem Königlichen Dekret fest.
§5 Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen ist
ermächtigt, ein Urteil oder eine Anordnung von Spezialgerichten zu
revidieren.
Im Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen müssen
die folgenden Abteilungen etabliert werden:
1) Abteilung zum Fall von geistigem Eigentum und
internationalem Handeln ist ermächtigt, eine Revision gegen das
Urteil oder die Anordnung des Gerichts für geistiges Eigentum und
internationales Handeln zu entscheiden.
2) Abteilung zum Steuerfall ist ermächtigt, eine Revision ge-
gen das Urteil oder die Anordnung des Steuergerichts zu entscheiden.
3) Abteilung zum Arbeitsrecht ist ermächtigt, eine Revision
gegen das Urteil oder die Anordnung des Arbeitsgerichts zu
entscheiden.
4) Abteilung zum Konkursfall ist ermächtigt, eine Revision
gegen das Urteil oder die Anordnung des Konkursgerichts zu
entscheiden.
5) Abteilung zu Jugend- und Familiensachen ist ermächtigt,
eine Revision gegen das Urteil oder die Anordnung des Jugend- und
Familiengerichts zu entscheiden.