Page 19 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen   19


                   5)  Jugend-  und  Familiengericht  gemäß  dem  Gesetz
            zur Etablierung des Jugend- und Familiengerichts und zum
            Gerichtsverfahren für Jugend- und Familiensachen

                   §4   Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen wird
            als Berufungsgericht gemäß dem Gerichtsorganisationsgesetz etabliert.
            Das Inaugurationsdatum des Berufungsgerichts zur Erfassung von
            Spezialfällen setzt sich nach dem Königlichen Dekret fest.
                   §5   Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen ist
            ermächtigt, ein Urteil oder eine Anordnung von Spezialgerichten zu
            revidieren.

                   Im Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen müssen
            die folgenden Abteilungen etabliert werden:

                   1)  Abteilung zum Fall von geistigem Eigentum und
            internationalem Handeln ist ermächtigt, eine Revision gegen das
            Urteil oder die Anordnung des Gerichts für geistiges Eigentum und
            internationales Handeln zu entscheiden.
                   2)  Abteilung zum Steuerfall ist ermächtigt, eine Revision ge-
            gen das Urteil oder die Anordnung des Steuergerichts zu entscheiden.
                   3)  Abteilung zum Arbeitsrecht ist ermächtigt, eine Revision
            gegen das Urteil oder die Anordnung des Arbeitsgerichts zu
            entscheiden.

                   4)  Abteilung zum Konkursfall ist ermächtigt, eine Revision
            gegen das Urteil oder die Anordnung des Konkursgerichts zu
            entscheiden.

                   5)  Abteilung zu Jugend- und Familiensachen ist ermächtigt,
            eine Revision gegen das Urteil oder die Anordnung des Jugend- und
            Familiengerichts zu entscheiden.
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