Page 11 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen 11
Abteilung zum Arbeitsrecht
Arbeitsstreitigkeiten sind von allgemeinen Zivil- und
Kriminalfällen zu unterscheiden, weil sie von Streitfällen zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem
Arbeitsvertrag oder Rechten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
gemäß des Arbeitsschutzgesetzes und Gesetzes über Arbeitsverhältnis
handeln. Deshalb müssen Richter:innen, die über spezifische Kenntnisse
über und Einsicht in Arbeitsstreitigkeiten verfügen, bestellt werden,
um über die Fälle, gegen deren Urteil oder Anordnung eine Revision
eingereicht werden, zweckdienlich, korrekt und gerecht zu urteilen.
Arten von im Gerichtsprozess zu beschließenden Fällen
Die Abteilung zum Arbeitsrecht im Berufungsgericht zur
Erfassung von Spezialfällen ist ermächtigt, jene Fälle bezüglich
Beschäftigung und Rechte und Pflichte gemäß des Arbeitsgesetzes zu
überprüfen, bei denen eine Revision gegen das vom Gericht in erster
Instanz ausgesprochene Urteil oder ihrer Anordnung eingereicht wurde:
Streitfälle in Bezug auf Rechte und Pflichten in Zusammenhang
mit Arbeitsvertrag oder mit der kollektiven Vereinbarung hinsichtlich der
Betriebszugehörigkeit
Streitfälle in Bezug auf Rechte und Pflichten in Zusammenhang
mit Arbeitsschutz- oder Arbeitsverhältnisgesetz
Fälle, bei denen die Rechte von dem Gericht in Hinblick auf
Arbeitsschutz- und Arbeitsverhältnisgesetz geltend gemacht werden
müssen;
Berufungsfälle gegen eine Entscheidung, welche von einem
gemäß Arbeitsschutzgesetz ermächtigten Behörden oder von einem gemäß
Arbeitsverhältnisgesetz ermächtigten Komitee oder dem Arbeits-minister
gefällt wurde;