Page 11 - The Court of Appeal for Specialized Cases_german
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Das Berufungsgericht zur Erfassung von Spezialfällen   11


                         Abteilung zum Arbeitsrecht


                   Arbeitsstreitigkeiten  sind  von  allgemeinen  Zivil-  und
            Kriminalfällen zu unterscheiden, weil sie von Streitfällen zwischen
            Arbeitnehmer  und Arbeitgeber  in  Zusammenhang  mit  dem
            Arbeitsvertrag oder Rechten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
            gemäß des Arbeitsschutzgesetzes und Gesetzes über Arbeitsverhältnis
            handeln. Deshalb müssen Richter:innen, die über spezifische Kenntnisse
            über und Einsicht in Arbeitsstreitigkeiten verfügen, bestellt werden,
            um über die Fälle, gegen deren Urteil oder Anordnung eine Revision
            eingereicht werden, zweckdienlich, korrekt und gerecht zu urteilen.


            Arten von im Gerichtsprozess zu beschließenden Fällen

                   Die Abteilung zum Arbeitsrecht im Berufungsgericht zur
            Erfassung von Spezialfällen ist ermächtigt, jene Fälle bezüglich
            Beschäftigung und Rechte und Pflichte gemäß des Arbeitsgesetzes zu
            überprüfen, bei denen eine Revision gegen das vom Gericht in erster
            Instanz ausgesprochene Urteil oder ihrer Anordnung eingereicht wurde:
                   Streitfälle in Bezug auf Rechte und Pflichten in Zusammenhang
            mit Arbeitsvertrag oder mit der kollektiven Vereinbarung hinsichtlich der
            Betriebszugehörigkeit
                   Streitfälle in Bezug auf Rechte und Pflichten in Zusammenhang
            mit Arbeitsschutz- oder Arbeitsverhältnisgesetz

                   Fälle, bei denen die Rechte von dem Gericht in Hinblick auf
            Arbeitsschutz- und Arbeitsverhältnisgesetz geltend gemacht werden
            müssen;

                   Berufungsfälle gegen eine Entscheidung, welche von einem
            gemäß Arbeitsschutzgesetz ermächtigten Behörden oder von einem gemäß
            Arbeitsverhältnisgesetz ermächtigten Komitee oder dem Arbeits-minister
            gefällt wurde;
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