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Zehn Goldene Regeln für Verkäufer von
Spanien-Immobilien
von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Wer eine Spanien-Immobile besitzt, hat diese ent- Kaufvertrag ohne Probleme und spätere Rechtsstrei-
weder gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen. tigkeiten abzuwickeln. Hierfür ist Fachwissen das A
Da sich Umstände des Lebens ändern und deshalb und O. Dem Verkäufer sollen die nachfolgenden 10
auch die Zeichen auf Verkauf der Spanien-Immobile Goldenen Regeln einen kleinen Einstieg in die Pro-
stehen können, seien dem verehrten Leser in den bleme und Risiken des Verkaufs geben. Erscheinen
nachstehenden 10 Goldenen Regeln einige Tipps für die Probleme größer, so kann sich die Einschaltung
den Verkauf an die Hand gegeben. Denn die Interes- von Experten nicht nur als zweckmäßig, sondern auch
senlage ist beim Verkauf genau umgekehrt wie beim als notwendig erweisen, denn grenzüberschreitende
Kauf. Das bedeutet, dass der Verkäufer primär daran Verträge mit häufig hohen Werten abzuschließen ist
interessiert ist, den Kaufpreis zu bekommen und den kein Kinderspiel.
Zehn Goldene Regeln für den Verkäufer von Spanien-Immobilien
1. Bestandsaufnahme
Ist die Immobilie verkaufsbereit, wenn morgen ein ernsthafter Interessent vor der Tür steht? Das heißt: Ist
die Grundbucheintragung ordnungsgemäß erfolgt? Sind evtl. Erbschaften, Ehescheidungen, Neubauerklärungen,
Swimmingpool etc. bereits im spanischen Grundbuch berücksichtigt? Wenn nicht, sofort die erforderlichen
Maßnahmen ergreifen! Liegt die gesamte Dokumentation für die Immobilie vor? Sind auch wertsteigernde
Schönheitsreparaturen vorgenommen worden? Sind alle Geräte in Funktion? Liegt ein aussagekräftiges Exposé
vor? Es empfiehlt sich, eine Inventarliste zu erstellen und dort diejenigen Gegenstände aufzunehmen, die im
Rahmen der beabsichtigten Immobilienübertragung in dem Objekt verbleiben sollen. Zugleich sollte man hierfür
auch einen Extrapreis vorsehen.
2. Vollmachtssituation
Liegen notarielle Vollmachten vor, um rasch handeln zu können, evtl. auch bei schwerer Erkrankung des
Eigentümers? Das heißt Verkaufsvollmacht, Vollmacht zur Aufhebung des Miteigentums, Steuervollmacht,
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung? Sind deutsche notarielle Vollmachten mit der Apostille versehen? Liegt
eine beglaubigte spanische Übersetzung vor?
3. Übertragung zu Lebzeiten
Steht morgen kein Interessent vor der Tür: Übertragung zu Lebzeiten an Kinder, Enkel, Verwandte? Die genaue
Steuersituation sowohl für Spanien wie auch für Deutschland sollte vor der Übertragung ermittelt werden.
4. Sicherung der Kaufpreiszahlung
Die Gegenleistung des Käufers für die Übereignung der Immobilie besteht in der Zahlung des Kaufpreises.
Der Verkäufer sollte durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass ihn die Gegenleistung des Käufers auch
tatsächlich erreicht (Bankbürgschaft, Bankscheck, etc.), denn das Eigentum geht nach spanischem Recht in der
Regel schon beim Notartermin über. Im Extremfall kann das Eigentum verloren sein und der Verkäufer läuft dem
Kaufpreis hinterher.
5. Privatschriftlicher Kaufvertrag, Kaufoption und Mietkauf
Die Rechtsfigur des Mietkaufs findet in jüngster Zeit häufig Verwendung. Bereits im Mietvertrag werden
die Konditionen eines eventuellen Kaufvertrags festgelegt. Eine Kaufoption wird dann vereinbart, wenn der
Kaufinteressent sich seiner Sache noch nicht sicher ist, sich aber trotzdem das Immobilienobjekt sichern möchte.
Ganz allgemein gilt: das spanische Recht erlaubt es, Immobiliengeschäfte formlos abzuschließen. Dies erweist
sich als Segen (geringe Kosten) und Fluch zugleich, denn ein laienhafter Vertrag kann viel Schaden anrichten.
64 Ausgabe 114 Juni 2019