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Zehn Goldene Regeln für Verkäufer von


                                         Spanien-Immobilien


                       von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz




         Wer eine Spanien-Immobile besitzt, hat diese ent-     Kaufvertrag ohne Probleme und spätere Rechtsstrei-
         weder  gekauft, geerbt  oder  geschenkt bekommen.  tigkeiten abzuwickeln. Hierfür ist Fachwissen das A
         Da sich Umstände des Lebens ändern und deshalb  und O. Dem Verkäufer sollen die nachfolgenden 10
         auch die Zeichen auf Verkauf der Spanien-Immobile  Goldenen Regeln einen kleinen Einstieg in die Pro-
         stehen können, seien dem verehrten Leser in den  bleme und Risiken des Verkaufs geben. Erscheinen
         nachstehenden 10 Goldenen Regeln einige Tipps für  die Probleme größer, so kann sich die Einschaltung
         den Verkauf an die Hand gegeben. Denn die Interes-    von Experten nicht nur als zweckmäßig, sondern auch
         senlage ist beim Verkauf genau umgekehrt wie beim  als notwendig erweisen, denn grenzüberschreitende
         Kauf. Das bedeutet, dass der Verkäufer primär daran  Verträge mit häufig hohen Werten abzuschließen ist
         interessiert ist, den Kaufpreis zu bekommen und den  kein Kinderspiel.





         Zehn Goldene Regeln für den Verkäufer von Spanien-Immobilien


         1.      Bestandsaufnahme
         Ist die Immobilie verkaufsbereit, wenn morgen ein ernsthafter Interessent vor der Tür steht? Das heißt: Ist
         die Grundbucheintragung ordnungsgemäß erfolgt? Sind evtl. Erbschaften, Ehescheidungen, Neubauerklärungen,
         Swimmingpool etc. bereits im spanischen Grundbuch berücksichtigt? Wenn nicht, sofort die erforderlichen
         Maßnahmen ergreifen! Liegt die gesamte Dokumentation für die Immobilie vor? Sind auch wertsteigernde
         Schönheitsreparaturen vorgenommen worden? Sind alle Geräte in Funktion? Liegt ein aussagekräftiges Exposé
         vor? Es empfiehlt sich, eine Inventarliste zu erstellen und dort diejenigen Gegenstände aufzunehmen, die im
         Rahmen der beabsichtigten Immobilienübertragung in dem Objekt verbleiben sollen. Zugleich sollte man hierfür
         auch einen Extrapreis vorsehen.

         2.      Vollmachtssituation
         Liegen notarielle Vollmachten vor, um rasch handeln zu können, evtl. auch bei schwerer Erkrankung des
         Eigentümers? Das heißt Verkaufsvollmacht, Vollmacht zur Aufhebung des Miteigentums, Steuervollmacht,
         Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung? Sind deutsche notarielle Vollmachten mit der Apostille versehen? Liegt
         eine beglaubigte spanische Übersetzung vor?


         3.      Übertragung zu Lebzeiten
         Steht morgen kein Interessent vor der Tür: Übertragung zu Lebzeiten an Kinder, Enkel, Verwandte? Die genaue
         Steuersituation sowohl für Spanien wie auch für Deutschland sollte vor der Übertragung ermittelt werden.

         4.      Sicherung der Kaufpreiszahlung
         Die Gegenleistung des Käufers für die Übereignung der Immobilie besteht in der Zahlung des Kaufpreises.
         Der Verkäufer sollte durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass ihn die Gegenleistung des Käufers auch
         tatsächlich erreicht (Bankbürgschaft, Bankscheck, etc.), denn das Eigentum geht nach spanischem Recht in der
         Regel schon beim Notartermin über. Im Extremfall kann das Eigentum verloren sein und der Verkäufer läuft dem
         Kaufpreis hinterher.

         5.      Privatschriftlicher Kaufvertrag, Kaufoption und Mietkauf
         Die Rechtsfigur des Mietkaufs findet in jüngster Zeit häufig Verwendung. Bereits im Mietvertrag werden
         die  Konditionen  eines  eventuellen  Kaufvertrags  festgelegt.  Eine Kaufoption  wird  dann  vereinbart, wenn  der
         Kaufinteressent sich seiner Sache noch nicht sicher ist, sich aber trotzdem das Immobilienobjekt sichern möchte.
         Ganz allgemein gilt: das spanische Recht erlaubt es, Immobiliengeschäfte formlos abzuschließen. Dies erweist
         sich als Segen (geringe Kosten) und Fluch zugleich, denn ein laienhafter Vertrag kann viel Schaden anrichten.



          64  Ausgabe 114  Juni 2019
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