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9.      Spanische Ausländersteuernummer (NIE)
                                                                Haben die Vertragsparteien eine gültige NIE –
                                                                Número de Identificación? Das Grundbuch darf eine
                                                                Umschreibung des Eigentums nicht ohne Nachweis
                                                                der NIE aller Vertragsbeteiligten vornehmen.

                                                                10.     Beratung
         6.     Lebenslanges Nießbrauchrecht                    Wer sich zutraut, die hier aufgeführten Regeln
         Soll eine Immobilie verkauft oder übertragen werden,  zu beherzigen und zu befolgen, kann den Verkauf
         ohne  dass  die  gegenwärtigen  Eigentümer  diese  seiner spanischen Liegenschaft ohne juristische
         verlassen,  sie  vielmehr  lebenslang  nutzen  dürfen,  oder steuerliche Berater vornehmen. Viele Fälle
         kommt ein Kaufvertrag über das bloße Eigentum (nuda  dieser Art zeigen jedoch im Nachhinein, dass es
         propiedad) in Betracht.                                häufig angeraten gewesen wäre, gerade an dieser
                                                                Stelle nicht zu sparen.
         7.     Testament / Erbvertrag
         Manch ein Verkaufswunsch wird zu Lebzeiten des
         Inhabers  nicht  realisiert.  Ist  für  diesen  Fall  Vorsorge
         getroffen  worden?  Es  empfiehlt  sich,  eine  letztwillige
         Verfügung des Inhabers der Liegenschaft in Form eines
         Testaments  oder  Erbvertrages  zu  errichten.  Hierbei
         sollten die Einzelheiten der EU-Erbverordnung 650/12
         berücksichtigt werden. „Alte“ letztwillige Verfügungen
         sollten darauf hin überprüft werden, ob sie noch dem             Praktische Ratgeberreihe Spanien  Löber Steinmetz & García
         Willen  entsprechen.  Eventuell  ist  eine  Rechtswahl    e 48,-          Löber    Partnerschaft v. Rechtsanwälten mbB
                                                                                         Kanzlei Frankfurt/Main
         zweckmäßig.                                                               Huzel  Tel.:    +49.69.962211-23
                                                                    Erben
                                                                    und Vererben         Fax:  +49.69.962211-11
         8.     Steuerliche Verpflichtungen des Verkäufers          in Spanien           E-Mail: info@loeber-steinmetz.de
         Nicht nur der Hände Arbeit, sondern auch Steine            l   Deutsch-spanische Erbschaftsituation  Kanzlei Köln
                                                                    l   Deutsch-spanische Erbschaftsteuersituation
                                                                    l   EU-Erbrechtsverordnung  Tel.:    +49.221.82829709
         Gewinn unterliegt der Verkäuferbesteuerung. Der            l   Spanisches Erbschaftsteuergesetz  Fax:    +49.221.790764532
                                                                    l   Checklisten für Erblasser und Erben
                                                                    l   Muster
         zwischen dem Erwerb und der Veräußerung der                                     E-Mail: r.garcia@loeber-steinmetz.de
         Immobilie  erzielte  Wertzuwachs  –  abzüglich  gewisser   Mit neuem Erbrecht        In Kooperation mit
                                                                     für Residenten!
         Immobilieninvestitionen  und    Erwerbsnebenkosten                    internationale wirtschaft
                                                                                   edition für
                                                                               internationale wirtschaft
                                                                                Frankfurt a. M. | 2015  Löber Steinmetz García
         –  unterliegt  der  Einkommenbesteuerung.  Dies  gilt                  www.edition-spanien.de  Rechtsanwälte Abogados, SLP
         auch für nichtresidente  Verkäufer. Nichtresidente       Unser Verlag           Kanzlei Palma de Mallorca
         Verkäufer erhalten lediglich 97 % des vereinbarten       Edition für intern. Wirtschaft  Tel.:    +34.971.722781
         Kaufpreises; 3 % hat der Käufer zur Sicherung            www.edition-spanien.de  Fax:    +34.971.718212
                                                                  Tel.:
                                                                       +49.561.7391621
                                                                                         E-Mail: i.fangauf@l-s-g.es
         des  Steueranspruchs  des  spanischen  Fiskus  und       Fax:  +49.561.774148   www. l-s-g.es
         eventueller   Verrechnung    mit    Steuerzahlungen      E-Mail: EditionSpanien@aol.com  Kanzlei Tenerife
         auf das spanische Einkommensteuerkonto des               Aus dem Verlagsprogramm  Puerto de la Cruz
         Verkäufers einzuzahlen. Die nachfolgende fristgemäße     -  Wohnungseigentum und   Tel.:    +34 922 38 03 1
                                                                                         Fax:
                                                                   Urbanisationen in Spanien
                                                                                              +34 922 38 02 89
         Abgabe der Einkommensteuererklärung sollte nicht         -  Ausländer in Spanien  E-Mail: b.klemmer@l-s-g.es
         vergessen werden, zumal hier unter Umständen eine        -  Grundeigentum in Spanien  www. l-s-g.es
         Steuerrückerstattung in Betracht kommt. Zusätzlich        Das Buch erhalten Sie im Fitnesscenter „Biceps Gym“,
         fällt in der Regel die gemeindliche Wertzuwachssteuer   Avda. de Tirajana 19 (Aptos Barbados II), Playa del Inglés.
         (sogenannte  plusvalía)  an,  wodurch  der  Wertzuwachs
         des Grund und Bodens besteuert wird.
                                                                  Die Autoren dieses Beitrags sind Rechtsanwälte der
                                                               Löber Steinmetz & Garcia, Rechtsanwälte y Abogados, SLP.
                                                                            Palma de Mallorca / Teneriffa
                                                                         +34 971 722781 / +34 922 380315
                                                                        i.fangauf@l-s-g.es / b.klemmer@l-s-g.es
                                                                                IN KOOPERATION MIT
                                                                              Löber Steinmetz & García
                                                                        Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
                                                                              Frankfurt am Main / Köln
                 Dr. Alexander Steinmetz &                          +49 (0) 6996221123 / +49 (0) 22182829709
                                                                               info@loeber-steinmetz.de
                    Dr. Burckhardt Löber
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