GTW-Akademie
Lernende mit Lehrstart 2021
Die Mängelhaftung
- Bei einem Bauwerkvertrag schuldet der
Unternehmer dem Besteller ein mängel-
freies Bauwerk. Ein Mangel liegt dann
vor, wenn eine Abweichung des Werkes
vom Vertrag vorliegt. In diesem Fall
kommen die Mängelrechte zur An-
wendung.