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GTW-Akademie
Lernende mit Lehrstart 2021
Frage 3;
Liegt ein Selbstverschulden durch den Besteller vor?
- Die Haftung entfällt, wenn der Mangel durch den
Besteller oder eine seiner Hilfspersonen selbst
verschuldet wurde.
- Beispiele:
- Mangel am Bau oder Untergrund.
- Fehlerhafte Planunterlagen des Architekten.
- Besteller verlangt ein Material, welches nicht
geeignet ist.
- Dies kann nur geltend gemacht werden, wenn der
Unternehmer keine Abmahnungspflicht gehabt hätte.
- Abmahnungsintervall:
1. Situationsbeschreibung
2. Folgen welche daraus entstehen können
3. Lösungsvorschläge
4. Auftragserteilung für nächste Schritte
- Ausführung gemäss Lösungsvorschlag des
Unternehmers
- Ausführung wie durch den Besteller (der deren
Vertreter) verlangt
- Warten bis weitere Weisungen folgen
Besonderes:
Zielkonflikt; Ausführung und Mangel generieren oder
warten und Fristen nicht einhalten….