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GTW-Akademie



     Lernende mit Lehrstart 2021







          Frage 3;

          Liegt ein Selbstverschulden durch den Besteller vor?




          - Die Haftung entfällt, wenn der Mangel durch den
             Besteller oder eine seiner Hilfspersonen selbst

             verschuldet wurde.

            - Beispiele:
                - Mangel am Bau oder Untergrund.

                - Fehlerhafte Planunterlagen des Architekten.

                - Besteller verlangt ein Material, welches nicht
                  geeignet ist.




          - Dies kann nur geltend gemacht werden, wenn der
             Unternehmer keine Abmahnungspflicht gehabt hätte.




          - Abmahnungsintervall:

            1.   Situationsbeschreibung
            2.  Folgen welche daraus entstehen können

            3.  Lösungsvorschläge

            4.  Auftragserteilung für nächste Schritte
                - Ausführung gemäss Lösungsvorschlag des

                    Unternehmers

                - Ausführung wie durch den Besteller (der deren

                  Vertreter) verlangt
                - Warten bis weitere Weisungen folgen




          Besonderes:
            Zielkonflikt;  Ausführung und Mangel generieren oder

                            warten und Fristen nicht einhalten….
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