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GTW-Akademie



     Lernende mit Lehrstart 2021







          Mängelrechte




          Beim vorliegen eines Mangels bestehen folgende

          Möglichkeiten:
          - Wandelung

              Rücktrittsrecht des Bestellers, wenn das Werk

              unbrauchbar ist. In der Praxis «nicht» anwendbar da
              eine Entfernung nur mit unverhältnismässigem Aufwand

               möglich ist.



          - Minderung

              Der Wert des Werkes wird entsprechend dem Mangel

              reduziert.



          - Nachbesserung

              Der Besteller verlangt eine kostenlose Nachbesserung.

              Der Unternehmer muss diese ausführen, sofern dies
              nicht mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist

              (Schwelle wird im Gesetz sehr hoch angesetzt).


              Wird die Nachbesserung nicht fach- und fristgerecht

              umgesetzt, kann ein Drittanbieter beauftragt werden.




          - Schadenersatz
              Der Schadenersatz tritt zusätzlich zu vorgängig

              aufgezeigten Ansätzen hinzu. Gedeckt werden damit

              Mangelfolgeschäden.



          - Besonderes

              Die SIA sieht einen Vorrang des Nachbesserungs-
              rechtes gegenüber den andern Rechtsmöglichkeiten vor.
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