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GTW-Akademie
Lernende mit Lehrstart 2021
Mängelrechte
Beim vorliegen eines Mangels bestehen folgende
Möglichkeiten:
- Wandelung
Rücktrittsrecht des Bestellers, wenn das Werk
unbrauchbar ist. In der Praxis «nicht» anwendbar da
eine Entfernung nur mit unverhältnismässigem Aufwand
möglich ist.
- Minderung
Der Wert des Werkes wird entsprechend dem Mangel
reduziert.
- Nachbesserung
Der Besteller verlangt eine kostenlose Nachbesserung.
Der Unternehmer muss diese ausführen, sofern dies
nicht mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist
(Schwelle wird im Gesetz sehr hoch angesetzt).
Wird die Nachbesserung nicht fach- und fristgerecht
umgesetzt, kann ein Drittanbieter beauftragt werden.
- Schadenersatz
Der Schadenersatz tritt zusätzlich zu vorgängig
aufgezeigten Ansätzen hinzu. Gedeckt werden damit
Mangelfolgeschäden.
- Besonderes
Die SIA sieht einen Vorrang des Nachbesserungs-
rechtes gegenüber den andern Rechtsmöglichkeiten vor.