Page 15 - Verwaltungsrat im handwerklichen KMU
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Der Zwischenabschluss / Jahresabschluss
Es ist empfehlenswert, den Jahresabschluss frühzeitig zu planen und möglichst im ersten
Folgequartal der Generalversammlung vorzulegen. Damit ist auch sichergestellt, dass allfällige
Massnahmen, welche sich aus dem Abschluss ergeben, zeitnah eingeleitet werden können.
Einige Überlegungen zum Zwischenabschluss:
- In welchem Intervall soll der Zwischenabschluss erstellt werden.
Pro Monat, pro Quartal (März, Juni, September), pro Halbjahr.
- Wird der Abschluss über das Gesamtunternehmen oder auch für einzelne Bereiche
(Abteilungen) erstellt.
- Welche Informationen will man aus den Zwischenabschlüssen erhalten, welche
Schlüsse, Konsequenzen und Massnahmen zieht man aus den Ergebnissen.
- Wie genau soll der Zwischenabschluss sein, insbesondere die Abgrenzungen
sind in der Regel die „Knacknüsse“.
- Abgrenzungspositionen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Es ist empfehlenswert, die Abschlüsse mit einem entsprechenden Zusatzbericht durch die
Buchhaltungsstelle zu ergänzen.
- Erläuterungen zu den Abschlusszahlen
- Würdigung der Abschlusszahlen
- Massnahmenempfehlung
Alternative zum Zwischenabschluss
Steht es um ein Unternehmen nicht sehr gut (praktisch keine Gewinnmarge, latente
Liquiditätsprobleme, usw.) so ist die Erstellung eines periodischen Zwischenabschlusses „zwingend“.
Steht das Unternehmen jedoch auf „recht sicheren Pfeilern“, kann der Zwischenabschluss allenfalls
durch den Vergleich bestimmter Kennzahlen ersetzt werden. Der Aufwand unter dem Jahr kann so
entsprechend minimiert werden.
Diese Kennwerte oder Indikatoren ergeben ebenfalls ein recht gutes Controlling- und
Frühwarnsystem, ob das Unternehmen im Jahresverlauf „auf Kurs“ fährt.
Situativ können diese Kennwerte mit einem „Ampelsystem“ ergänzt werden.
Kennwerte für ein „Ampelsystem“
Bernhard Beratung & Realisierung, Zugerstrasse 60B, 6314 Unterägeri,
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