Page 122 - Faschismus: Die Blutige Ideologie des Darwinismus
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FASCHISMUS:
120 DIE BLUTIGE IDEOLOGIE DES DARWINISMUS
DARWINİZM’İN KANLI İDEOLOJİSİ: FAŞİZM
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men. Dies hat keinen Nutzen. Mein Blut ist bei der Beteiligung von Frauen
an Staatsgeschäften gegen jegliche Art von Feminismus. Selbstverständlich
darf eine Frau kein Sklave sein, wenn ich Frauen aber das Wahlrecht ertei-
le, werde ich ausgelacht. In unserem Staat dürfen Frauen nicht zählen.” 57
Als in den 1930er Jahren die große Wirtschaftskrise begann, befahl
Mussolini, dass Frauen aus ihren Arbeitsverhältnissen auszuscheiden hätten.
Denn er betrachtete Frauen als “die Diebe, die den Männern das Brot aus der Hand
nehmen und die Schuldigen für die Unproduktivität der Männer.” 58 Die wichtig-
ste Aussage bezüglich dieser Einstellung des Duce zu den Frauen spiegelt sich in
einer Aussage wider, die er 1932 gegenüber der französischen Journalistin Helene
Grosset machte:
Frauen müssen gehorchen... Wenn sie die Kraft zur Analyse aufbringen, so
doch nicht zur Synthese. Haben sie jemals ein architektonisches Bauwerk
entstehen lassen? Ich spreche nicht von einem Tempel, aber eine Frau kann
noch keine Hütte errichten. Die Frau ist fremd in der Architektur, die ja die
Synthese aller Kunst ist und ihre Bestimmung endet hier. 59
Die Einschränkungen für Frauen blieben nicht aufs Berufsleben
beschränkt, sondern zeigten sich auch in der Schulbildung. So wurde zum Beispiel
mit einem Beschluß vom 30. Januar 1927 der Literatur- und Philosophieunterricht
für Gymnasiastinnen verboten. Ein weiterer Beschluß von 1928 legte der
Schulbildung von Mädchen rechtliche Hindernisse in den Weg; Frauen wurde ver-
boten Mittelschuldirektorinnen zu werden und Mädchen in Mittelschulen und
Universitäten mußten doppelt so viel Gebühr bezahlen.
In der Verordnung, die Mussolini am 28. November 1933 dem Parlament
vorlegte stand folgendes geschrieben: “Die Staatsorgane sind bevollmächtigt, in
Anzeigen zur Einstellung von staatlichen Angestellten Bedingungen zu formulie-
ren, mit denen Frauen ausgeschlossen werden... Eine Obergrenze zur
Beschränkung des Frauenanteils bei staatlichen Behörden ist Vorschrift.” 60 Die
Verordnung vom 1. September 1938 besagte, dass der Anteil von Frauen im öffent-
lichen Dienst 10% nicht übersteigen darf.
In Nazideutschland war der Frauen zugewiesene Status als Bürger zweiter
Klasse noch offensichtlicher. Das deutsche Nationale Erziehungsministerium hatte
beschlossen, dass nur 10% aller Abiturienten Mädchen sein dürfen. 1934 wurde
nur 1.500 Mädchen von insgesamt 10.000 Abiturientinnen die Erlaubnis erteilt,
eine Universität zu besuchen. 1929 gab es 39 nationalsozialistische Lehrinstitute,
doch nur zwei davon waren für Mädchen. Man erließ Gesetze, die die Teilnahme
am Lateinuntericht an an den Gymnasien für Mädchen untersagte. 61
Diese Verordnungen repräsentierten nicht einfach eine Sozialideologie