Page 121 - Wirtschaftsbremse
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Es wurde am 7 August 1996 erstmals erlassen und ist am 21.
August 1996 in Kraft getreten. Seitdem gab einige inhaltliche
Änderungen, die Bezeichnung Arbeitsschutzgesetz ist seitdem
beibehalten.
Meine Anregung dazu wäre, dass die Gesundheit mehr
geschützt werden sollte als die Arbeit, aber so heißt es nun
mal und nach diesem Gesetz sollen die Sicherheit und der
Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit
gewährleistet und verbessert werden.
Somit ist in der Pyramide Büroeffizienz die Kontroll-Ebene ein
Must-Have. Es gibt unterschiedliche Kontroll-Organe, wie
Rechnungskontrolle etc. Das sehe ich jedoch alles auf der
Organisationsebene behandelt und gehe deshalb nur auf die
Gefährdungsbeurteilung ein.
Dazu ist jeder Unternehmer verpflichtet, er müsste sogar
jedes Mal eine neue Gefährdungsbeurteilung machen, wenn
eine neue Software aufgespielt wird, weil dann nämlich eine
„Änderung des Stands der Technik“ vorliegt.
Wir müssen also laut Gesetz die Belastungsfaktoren
ermitteln, um dann in der Folge Gegenmaßnahmen zu
ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierfür ein zentrales
Element, aber ich will gar nicht auf Paragraphen rumreiten,
denn der Sinn und Nutzen sollte meines Erachtens im
Vordergrund stehen:
A) Schützt du deine Beschäftigten vor körperlichen und
psychischen Schäden, wodurch sie weniger oft fehlen
B) Kannst du durch gut durchgeführte Gegenmaßnahmen die
Abläufe der Arbeit optimieren und somit – egal ob du
Unternehmer oder Beschäftigter bist – Zeit einsparen.
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