Page 121 - Wirtschaftsbremse
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Es wurde am 7 August 1996 erstmals erlassen und ist am 21.
              August 1996 in Kraft getreten. Seitdem gab einige inhaltliche
              Änderungen, die Bezeichnung Arbeitsschutzgesetz ist seitdem
              beibehalten.

              Meine Anregung dazu wäre, dass die Gesundheit mehr
              geschützt werden sollte als die Arbeit, aber so heißt es nun
              mal und nach diesem Gesetz sollen die Sicherheit und der
              Gesundheitsschutz     der   Beschäftigten   bei   der   Arbeit
              gewährleistet und verbessert werden.

              Somit ist in der Pyramide Büroeffizienz die Kontroll-Ebene ein
              Must-Have. Es gibt unterschiedliche Kontroll-Organe, wie
              Rechnungskontrolle etc. Das sehe ich jedoch alles auf der
              Organisationsebene behandelt und gehe deshalb nur auf die
              Gefährdungsbeurteilung ein.


              Dazu ist jeder Unternehmer verpflichtet, er müsste sogar
              jedes Mal eine neue Gefährdungsbeurteilung machen, wenn
              eine neue Software aufgespielt wird, weil dann nämlich eine
              „Änderung des Stands der Technik“ vorliegt.


              Wir müssen also laut Gesetz die Belastungsfaktoren
              ermitteln, um dann in der Folge Gegenmaßnahmen zu
              ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierfür ein zentrales
              Element, aber ich will gar nicht auf Paragraphen rumreiten,
              denn der Sinn und Nutzen sollte meines Erachtens im
              Vordergrund stehen:


              A) Schützt du deine Beschäftigten vor körperlichen und
                  psychischen Schäden, wodurch sie weniger oft fehlen
              B) Kannst du durch gut durchgeführte Gegenmaßnahmen die
                  Abläufe der Arbeit optimieren und somit – egal ob du
                  Unternehmer oder Beschäftigter bist – Zeit einsparen.



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