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§ 11 Datenschutz
1. Der Traditionsverein legt besonderen Wert auf den Schutz der
personenbezogenen Daten seiner Mitglieder. Aus dieser Verantwortung heraus
verarbeitet der Verein die personenbezogenen Daten immer unter
Berücksichtigung der geltenden Datenschutzvorschriften.
2. Der Verein erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert personenbezogene
Daten seiner Mitglieder zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen
Zwecke und Aufgaben.
3. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
� Name, Vorname und Anschrift, Bankverbindung für den Lastschrifteinzug,
� Telefonnummern (Festnetz, Mobil und Fax) sowie E-Mail, Adresse,
� Geschlecht, Geburtsdatum, Eintrittsdatum;
� Dienstgrad in der Bundeswehr und der Reserve,
(optional: erhaltene Auszeichnungen und Ehrungen, sowie evtl.
durchgeführte Ausbildungen, Fachlehrgänge und Prüfungen)
4. Datenschutzerklärung Beitrittsformular:
Zusätzlich weisen wir auf die Datenschutzerklärung im Beitrittsformular hin,
die auch die Verwendung von Fotoaufnahmen und Filmen beschreibt und
durch Unterschrift bestätigt wird.
5. Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen:
Während unserer Veranstaltungen werden regelmäßig Fotoaufnahmen und
Schnappschüsse angefertigt, welche auf nachfolgenden Medien veröffentlicht
werden können:
� auf unserer Homepage,
� Printmedien und oder
� Social-Media-Kanälen wie Facebook und Twitter.
Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung der anwesenden Perso-
nen verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt.
Sie werden ausschließlich zur Berichterstattung über die Veranstaltung für un-
sere Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Sollte die betreffende Person im Einzelfall
nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, bitten wir um unmittelbare
Mitteilung bei dem für die Motivsuche verantwortlichen Fotografen. Ist die
betreffende Person bei einer bereits erfolgten konkreten Veröffentlichung einer
fotografischen Darstellung zu seiner Person nicht einverstanden sein, bitten wir
um umgehende Benachrichtigung per Mail, Telefon oder auf postalischem
Wege mit der genaueren Bezeichnung der diesbezüglich in Rede stehenden
Abbildung. In diesem Fall wird die Abbildung entfernt. Für Kinder unter 8 J
Jahren bitten wir die Eltern um Einverständnis, für Kinder und Jugendliche von
8-17 Jahren die Einverständnis sowohl von den Eltern als auch von den
Kindern.
§ 12 Änderung der Satzung
Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit
von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen,
die auf Grund von Verfügungen des Registergerichts notwendig sind, kann der
Vorstand allein beschließen. Sie sind in der nächsten Mitgliederversammlung
bekannt zu geben.
Die Satzung und etwaige Änderungen sind dem Aufsichtsführenden zur
Kenntnis zu bringen. Wegen der Besonderheit der Zusammensetzung der
Mitglieder des Traditionsvereins sind alle geplanten Änderungen der Satzung
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