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mindestens für vier Wochen auf den Internetseiten des Traditionsvereins zu
veröffentlichen. Allen Mitgliedern ohne Internetanbindung sind die Änderungen
per schriftlicher Information bekannt zu geben.
§ 13 Auflösung des Vereins
1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst
werden. Der Beschluss kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der
erschienenen Mitglieder gefasst werden.
2. Das Barvermögen wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten einem noch zu
benennenden Treuhänder zur Aufrechterhaltung der Traditionsräume
übergeben.
3. Das Sachvermögen, insbesondere das Inventar des Traditionsraumes wird
nach der Auflösung der Stadt Rottenburg zur Verfügung gestellt.
Rottenburg, 11. Januar 2020
mit Änderung vom 24.02.2020
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