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mindestens für vier Wochen auf den Internetseiten des Traditionsvereins zu
                            veröffentlichen. Allen Mitgliedern ohne Internetanbindung sind die Änderungen
                            per schriftlicher Information bekannt zu geben.


                § 13 Auflösung des Vereins


                        1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst
                           werden. Der Beschluss kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der
                           erschienenen Mitglieder gefasst werden.
                        2. Das Barvermögen wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten einem noch zu
                           benennenden Treuhänder zur Aufrechterhaltung der Traditionsräume
                           übergeben.
                        3. Das Sachvermögen, insbesondere das Inventar des Traditionsraumes wird
                           nach der Auflösung der Stadt Rottenburg zur Verfügung gestellt.



                Rottenburg, 11. Januar 2020
                 mit Änderung vom 24.02.2020

















































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