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COMPASS – FörderMittelMAnAgeMent     |   91









                THEMA InHALT                                                                 LInk
                       RICHTLInIEn zUR FöRDERUng DER vERnETzTEn MOBILITäT UnD DES MOBILITäTSMAnAgEMEnTS       www.bezreg-muenster.de
                       DURCH DAS MInISTERIUM FüR vERkEHR DES LAnDES nORDRHEIn-WESTFALEn
                                                                                             dort suchen nach
                   MOBILITäT  • Zuwendungsempfänger sind Kreise, Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände und sonstige Zusammenschlüsse   Richtlinien zur
                                                                                             „FöRi-MM“
                        und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent.
                       • Vier Fördergegenstände: Mobilitätskonzepte und Studien, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen, Maßnahmen
                        des zielgruppen- oder standortspezifischen Mobilitätsmanagements.
                       FöRDERUng vOn MASSnAHMEn zUR AnPASSUng An DIE FOLgEn DES kLIMAWAnDELS DES BUnDES-      www.z-u-g.org/aufgaben
                   EnERgIE/kLIMA  • Förderung von Projekten, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder  Deutschen Anpassungsstra-
                       MInISTERIUMS FüR UMWELT, nATURSCHUTz UnD nUkLEARE SICHERHEIT
                                                                                             dort „Förderprogramm zur
                                                                                             tegie an den Klimawandel
                        Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen.
                                                                                             (DAS)“ anklicken
                       • Gefördert werden lokale und kommunale Akteure, Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen
                        in den drei folgenden Förderschwerpunkten: Anpassungskonzepte für Unternehmen, Entwicklung von Bildungsmodu-
                        len zu Klimawandel und Klimaanpassung, kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen
                        Kooperationen.
                       HOCHWASSERRISIkOMAnAgEMEnT UnD WASSERRAHMEnRICHTLInIE DES InnEnMInISTERIUMS DES       www.nrwbank.de/de/
                       LAnDES nORDRHEIn-WESTFALEn                                              foerderprodukte/
                   EnERgIE/kLIMA  • Mit der Gewährung von Zuschüssen fördert das Land Nordrhein-Westfalen Projekte zur Renaturierung und zum  dort suchen nach
                                                                                               produktsuche/
                       • Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer einschließlich des
                                                                                               index.html
                        Grunderwerbs.
                                                                                             „Förderrichtlinie Hochwas-
                        Hochwasserschutz. So werden u. a. Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, Maßnahmen zur ökologi-
                                                                                             serrisikomanagement“ und
                        schen Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz sowie Grunderwerb für o. g. Projekte gefördert.
                       • Zielgruppe: Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände, Wasser- und Bodenverbände, Anstalten des öffentlichen
                        Rechts, juristische Personen des Privatrechts unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Ministeriums.  „Wasserrahmenrichtlinie“
                      „gRünE InFRASTRUkTUR“ DES MInISTERIUMS FüR UMWELT, LAnDWIRTSCHAFT, nATUR- UnD vERBRAU-      www.umwelt.nrw.de/
                      CHERSCHUTz nRW                                                           naturschutz/natur/
                                                                                               foerderprogramme
                   EnERgIE/kLIMA  • Die zur Förderung beantragten Maßnahmen müssen der Umsetzung eines integrierten kommunalen Handlungskonzeptes
                      • Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Elementen der
                       „Grünen Infrastruktur“ in den Städten und im Stadtumland als Beiträge zur Umsetzung z. B. der Biodiversitätsstrategie
                       NRW, des Masterplans Umwelt und Gesundheit NRW, des Klimaschutzplans, des Boden- und Flächenschutzes sowie der
                       Wasserwirtschaft.
                       (IHK) dienen.
                      • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Träger von Naturparken, Stiftungen sowie anerkannten Naturschutz-
                       verbänden, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürliche Personen.      www.bmwi/go-digital.de
                   InnOvATIOn/    DIgITALISIERUng  „gO.DIgITAL“ DES BUnDESMInISTERIUMS FüR WIRTSCHAFT UnD EnERgIE  ALTERNATIV:
                      • Richtet sich an KMU und fördert Beratungen in den Bereichen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markter-

                                                                                                www.innovation-beratung-
                       schließung“ und „IT-Sicherheit“.
                      • Förderquote von 50 Prozent .
                                                                                               foerderung.de

                   InnOvATIOn/    DIgITALISIERUng  „zUkUnFTSCLUSTER-InITIATIvE“ DES BUnDESMInISTERIUMS FüR BILDUng UnD FORSCHUng      www.bmbf.de/de/
                                                                                               zukunftscluster-
                      • Förderung von regionalen Innovationsnetzwerken.
                                                                                               initiative-9195.html
                      • Veröffentlicht am 14. August 2019, mehrstufiges Verfahren.
                      • Förderung von bis zu 100 Prozent (Hochschulen), für Unternehmen gilt ein Fördersatz von 50 Prozent.


                      InITIATIvE „UnTERnEHMEnSnACHFOLgE – AUS DER PRAxIS FüR DIE PRAxIS“ DES BUnDESMInISTERI-
                   InnOvATIOn/    DIgITALISIERUng  • Modellprojekte zur Unternehmensnachfolge.      www.nexxt-change.org
                      UMS FüR WIRTSCHAFT UnD EnERgIE
                      • Förderung von bis zu 80 Prozent.
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