Page 24 - bildungswerkstatt_Ausgabe_7__Feb_2023
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REPORTAGE











           HANDY-ORDNUNG FÜR DIE LERNENDEN


          Richtlinien zum Umgang mit Handys, MP3-Playern und anderen elektronischen Geräten,
          welche die Schüler/innen in die Schule mitnehmen (entwickelt in Zürich):

           • Wer ein Gerät dabei hat, muss es ausge-            • Sie dürfen während der Prüfungen oder
           schaltet lassen und es soll unsichtbar sein.         Tests nicht verwendet werden.
           Ausnahme: Während des Sportunterrichts
           kann das Gerät der Lehrperson abgegeben              • Der Austausch von Bildern oder Videos mit
           werden, um einen Diebstahl aus der Gardero-          anderen Schülern/innen ist untersagt.
           be zu verhindern, ebenso kann die Lehrper-
           son die Geräte während der Dauer von Tests           • Keinerlei Nutzung von sozialen Medien wäh-
           und Prüfungen einziehen.                             rend des Unterrichts.


           • Verwendung nur in den Pausen, in der Mit-          • Striktes Verbot von Verbreitung von falschen
           tagszeit (wenn sie nicht auf dem Schulgelän-         oder beleidigenden Inhalten.
           de verbracht wird) oder in Absprache mit der
           Lehrkraft auf dem Schulgelände, aber nicht           • Kein Herunterladen von Inhalten, die gegen
           im Schulhaus, erlaubt.                               die Schul- oder Gemeinderegeln verstossen.


           • Die obengenannte Regelung gilt für die             • Die Schule übernimmt weder Haftung noch
           Schule von 7.20-16.30 Uhr (in Ausnahmefäl-           Verantwortung bei Verlust.
           len bis 18.00 Uhr)
                                                                • Wer gegen diese Regelungen verstösst,
           • Die Regelung gilt auch für schulische Aus-         muss das Gerät abgeben. Dieses wird der
           flüge oder bei Unterricht an ausserschuli-           Schulleitung weitergegeben.
           schen Lernorten.


           • Das Gerät wird erst ausserhalb des Schula-
           reals eingeschaltet.

           • In Notfällen kann das Kind über das Schul-
           haustelefon erreicht werden.


           • Wer aus einem bestimmten Grund während
           der Unterrichtszeit telefonieren muss, meldet
           dies einer Lehrperson. Diese entscheidet,
           ob und wo und mit welchem Gerät telefoniert
           werden darf.

           • Falls die Nutzung in der Schule zu Lernzwe-
           cken erlaubt wird, sind die Geräte auf lautlos
           gestellt.







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