Page 24 - bildungswerkstatt_Ausgabe_7__Feb_2023
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REPORTAGE
HANDY-ORDNUNG FÜR DIE LERNENDEN
Richtlinien zum Umgang mit Handys, MP3-Playern und anderen elektronischen Geräten,
welche die Schüler/innen in die Schule mitnehmen (entwickelt in Zürich):
• Wer ein Gerät dabei hat, muss es ausge- • Sie dürfen während der Prüfungen oder
schaltet lassen und es soll unsichtbar sein. Tests nicht verwendet werden.
Ausnahme: Während des Sportunterrichts
kann das Gerät der Lehrperson abgegeben • Der Austausch von Bildern oder Videos mit
werden, um einen Diebstahl aus der Gardero- anderen Schülern/innen ist untersagt.
be zu verhindern, ebenso kann die Lehrper-
son die Geräte während der Dauer von Tests • Keinerlei Nutzung von sozialen Medien wäh-
und Prüfungen einziehen. rend des Unterrichts.
• Verwendung nur in den Pausen, in der Mit- • Striktes Verbot von Verbreitung von falschen
tagszeit (wenn sie nicht auf dem Schulgelän- oder beleidigenden Inhalten.
de verbracht wird) oder in Absprache mit der
Lehrkraft auf dem Schulgelände, aber nicht • Kein Herunterladen von Inhalten, die gegen
im Schulhaus, erlaubt. die Schul- oder Gemeinderegeln verstossen.
• Die obengenannte Regelung gilt für die • Die Schule übernimmt weder Haftung noch
Schule von 7.20-16.30 Uhr (in Ausnahmefäl- Verantwortung bei Verlust.
len bis 18.00 Uhr)
• Wer gegen diese Regelungen verstösst,
• Die Regelung gilt auch für schulische Aus- muss das Gerät abgeben. Dieses wird der
flüge oder bei Unterricht an ausserschuli- Schulleitung weitergegeben.
schen Lernorten.
• Das Gerät wird erst ausserhalb des Schula-
reals eingeschaltet.
• In Notfällen kann das Kind über das Schul-
haustelefon erreicht werden.
• Wer aus einem bestimmten Grund während
der Unterrichtszeit telefonieren muss, meldet
dies einer Lehrperson. Diese entscheidet,
ob und wo und mit welchem Gerät telefoniert
werden darf.
• Falls die Nutzung in der Schule zu Lernzwe-
cken erlaubt wird, sind die Geräte auf lautlos
gestellt.
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