Page 25 - bildungswerkstatt_Ausgabe_7__Feb_2023
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während der Schulzeit verbietet. Wichtig ist dabei, eine bestimmte Zeit etc.)
dass Sie dazu klare Richtlinien formulieren und die Überwachen Sie die Nutzung von Mobiltelefonen auf
Konsequenzen zum Verstoss gegen diese Vorga- dem Schulgelände. Richten Sie ein System ein, um
ben bekannt geben. jede unangemessene Nutzung von Mobiltelefonen
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Richtlinien nicht nur in der Schule zu melden (z.B. Whistleblower-Brief-
den Schülern/innen, sondern auch allen Lehrkräf- kasten). Nutzen Sie zudem die Technologie, um den
ten und den Eltern sowie den vorgesetzten Schul- Zugang zu bestimmten Websites und Anwendungen
behörden kommuniziert werden. Selbstverständlich zu sperren (falls Sie diese Technologien nicht be-
muss auch, mindestens mit Stichproben, kontrolliert herrschen, suchen Sie Rat bei Spezialisten).
werden, dass die Richtlinien befolgt werden. Es ist
auch zu überlegen, ob ein Belohnungs- und Bestra- Bieten Sie alternative Aktivitäten an, um die Schüler
fungssystem aufgebaut werden soll, um die Ein- /innen– auch in Pausen – zu beschäftigen und von
haltung der Richtlinien zu fördern (dazu ist ev. ein ihren Handys fernzuhalten.
Rechtsdienst zu konsultieren, wie weit Massnahmen
gesetzlich zulässig sind, z.B. Einzug des Handys für
KORREKTES VERHALTEN DER LEHRKRÄFTE
Richtlinienbeispiel von samowar.ch:
• Die Lehrkräfte dürfen den Schüler/innen und sich tragen.
Schülern das Handy zwar wegnehmen, aber nicht • Handys dürfen nur aus bestimmten, in der Rege-
dessen Inhalte einsehen. Die Schüler/innen sollten lung festgelegten Gründen eingezogen werden.
das Smartphone deshalb selbst ausschalten, be- • Das Mitbringen von Handys im Allgemeinen
vor sie es an die Lehrkraft abgeben. kann meist nicht generell verboten werden. Das
• Das Handy sollte schnellstmöglich an die Ler- Mitführen von Handys gehört zum Grundrecht auf
nenden oder die Eltern zurückgegeben werden. Persönlichkeitsentfaltung. Ausserdem müssen
Hier gilt der Verhältnismässigkeitsgrundsatz: Be- das Eigentumsrecht und das Recht auf Kommuni-
liebiges Einbehalten von Gegenständen ist nicht kation beachtet werden. Schüler/innen sollten vor
erlaubt. Je nach Verstoss sollte das Smartphone allem auf dem Schulweg, eine Möglichkeit haben,
nach dem Unterricht oder am Ende des Schultags einen Anruf zu tätigen. Die Schulordnung kann
zurückgegeben werden. die Handynutzung innerhalb der Schule aber ein-
• Die Lehrkraft sollte das Handy an einem sicheren schränken.
Ort (z. B. im Sekretariat) verwahren und nicht bei
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