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RECHT  AKTUELLE URTEILE


                                        Ladung zu hoch –

            ARBEITSRECHT
            25 Prozent Zuschlag
            bei Nachtarbeit             Frachtführer nicht Schuld

            Nachtarbeiter haben Anspruch
            auf einen Zuschlag zum Brutto-  Der Fahrer muss die Ladehöhe nicht in jedem Fall überprüfen.
            stundenlohn von mindestens 25
            Prozent, bei besonderer Belas-
            tung durch Dauernachtarbeit   m verhandelten Fall hatte der Ab-
            sogar 30 Prozent. Geklagt hatte   Isender eine Maschine auf einen
            ein Hamburger Lkw-Fahrer, der   Lkw verladen. Für den Transport
            für ein nicht tarifgebundenes   lag eine Ausnahmegenehmigung
            Unternehmen nachts Pakete   vor, wonach die Ladehöhe 4,35 Me-
            befördert. Er hatte nur 20 Pro-  ter betragen durfte. An einer Auto-
            zent Zuschlag für regelmäßige   bahnbrücke stellte sich jedoch he-
            Nachtarbeit zwischen 21 und    raus, dass die Ladung zu hoch war,
            6 Uhr erhalten.             die Maschine wurde bei der Kolli-
            In Unternehmen ohne tarifver-  sion beschädigt.
            tragliche Regelung schreibt das   Der Frachtführer haftet dafür
            Arbeitszeitgesetz einen Nachtar-  nicht, urteilte der Bundesgerichts-
            beitszuschlag für die Zeit  zwi-  hof. Für das ordnungsgemäße
            schen 23 Uhr und 6 Uhr oder al-  Verladen war hier der Absender
            ternativ den Ausgleich durch   zuständig. Der Fahrer hätte ledig-
            angemessen viele bezahlte freie   lich dann zusätzlich kontrollieren
            Tage vor. Weder sei ein ab 21 Uhr   müssen, wenn er Anhaltspunkte
            gezahlter Zuschlag anrechenbar,   für eine Höhenüberschreitung ge-
            noch sei die Höhe des Stunden-  sehen hätte. Das Gericht entschied
            lohns relevant, so das Gericht.   deshalb zu Gunsten des Frachtfüh-
            (Verkehrsrundschau/Quelle: dpa)  rers.    Quelle: VerkehrsRundschau                                               Karlheinz Schindler/picture alliance/dpa

            Bundesarbeitsgericht, Urteil vom   Bundesgerichtshof
            9.12.2015, AZ: 10 AZR 423/14  Urteil vom 19.3.2015
            www.bundesarbeitsgericht.de  Aktenzeichen I ZR 190/13                                                            ©
                                        www.bundesgerichtshof.de     Der Lkw war wegen der Ladung an einer Autobahnbrücke hängengeblieben



            Schnee- oder Eisglätte                                                                         Verkehrs-
                                                                                                               Serie


                                                                                                           zeichen*
            Das Zeichen Schnee- oder Eis-  kann, muss aber nach der Kälte-
            glätte ist ein Gefahrzeichen und   periode nicht wieder entfernt wer-
            bedeutet: „Vorsicht, Schnee- oder   den. Gefahrzeichen wie dieses
            Eisglätte möglich“. Es wird nach    mahnen nach § 40 StVO zu erhöh-
            § 39 (8) StVO bei besonderen    ter Aufmerksamkeit, insbesondere
            Gefahrenlagen aufgestellt. Das   zur Verringerung der Geschwin-
            Schild steht etwa an Straßen-  digkeit im Hinblick auf eine
            abschnitten, die wegen Glatteis-  Gefahren situation.
            bildung durch Schnee oder Eis   Oft sieht man, nach §39/3 StVO,
            unfallträchtig sind, was für die   das Sinnbild „Schneeflocke“, ein
            Verkehrsteilnehmer dort nicht   rechteckiges weißes Schild mit
            ohne weiteres erkennbar ist. Auf   schwarzer Flocke, als Zusatzzei-
            kurzen Waldstücken, auf Brücken   chen unter einer Geschwindig-
            oder auf ungeschützten Däm-  keitsbegrenzung. Dieses Tempo-                                                       trendobjects/Thinkstock
            men ist es entbehrlich – dort ist   limit gilt (anders als mit Zusatz-
            bei winterlichen Straßenverhält-  zeichen„bei Nässe“) auch dann,
            nissen grundsätzlich mit Glatteis   wenn kein Schnee liegt und die                                               ©
            zu rechnen. Das Gefahrzeichen   Straße trocken ist!    MW  Achtung ,Schnee- oder Eisglätte: Hier ist besondere Vorsicht vorgeschrieben


            * In der TRUCKER-Serie beschreibt Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus juristischer Sicht Hintergründe, Besonderheiten oder Kurioses
            zu Straßen-, Neben- und Hinweisschildern, Verkehrszeichen oder Kfz-Kennzeichen. Im nächsten Heft: gefährliche Kreuzung




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