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DER CHEF MUSS PRÜFEN























































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                                                                     (EU) Nr. 165/2014 des EU-Parlaments
                                                                     über die regelmäßige Unterweisung

                                                                     zum „Digi-Tacho“ ist seit 2. März in
           Der Fahrer müssen mehr
           können, als die Karte zu                                  Kraft. Was heißt das in der Praxis?
           stecken. Verantwortlich
           ist der Chef!





               kw-Kontrollen wie auch die   einer Schulungspflicht gesprochen   erhaft, wie eine Schulungslösung   neuen Verordnung VO (EU) Nr.
               Berufskraftfahrer-Weiterbil-  wird:  „Für  mich  stellt  sich  die   den individuellen Bedürfnissen   165/2014 „als nicht miteinander
           Ldung zeigen, dass noch immer   grundsätzliche Frage, ob der Arti-  ganz unterschiedlicher Fahrer mit   verrechenbare Verpflichtungen“ ge-
           große Wissenslücken beim Thema   kel 10 der 561/2006 in den vergan-  im Zweifel stark abweichendem   sehen – was die SVG allerdings an-
           Digitaler-Tachograf bestehen. Seit   genen Jahren nicht wahrgenom-  Wissensstand genügen soll.“  ders sieht. Hat Köln Recht, heißt
           2. März 2016 gilt die neue VO (EU)   men wurde. Er dreht sich ums glei-                das: Ein Unternehmer, der seinen
           Nr. 165/2014.                che Thema. Es bedarf schon einiger   DIE QUALIFIKATION IST KEINE   Fahrer in die Weiterbildung „Sozi-
              Nach Ansicht vieler Experten   Klimmzüge, um jetzt eine neue Un-  DIGI-TACHO-SCHULUNG!  alvorschriften“ schickt, ist seiner
           bedeutet die neue VO eine „Pflicht-  terweisungspflicht herauszulesen.“   Nach Rücksprache mit der Be-  Schulungspflicht zum Thema Digi-
           schulung“ zum Digi-Tacho. Götz   „Aufgrund der offenen Formu-  zirksregierung Köln werden das   tales Kontrollgerät im Sinne der
           Bopp von der IHK Stuttgart zeigt   lierung des Befähigungserforder-  Berufskraftfahrer-Qualifikations-  neuen Verordnung nicht nachge-
           sich verwundert, dass erst jetzt von   nisses in der VO bleibt aber schlei-  gesetz (BKrFQG) und Art. 33 der   kommen. Anders formuliert: Der


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