Page 49 - Projekt Binz
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Urlaub • Erholung • Genießen
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Mögliche Vermietung
Sie haben die Wahl!
Sie möchten selbst ihre Wohnung nutzen?
Sie nehmen die Vermietung in die eigene Hand?
Wir bieten ebenfalls die Möglichkeit Ihre Ferienaparments über einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der AKZENT
Hotel Residenz GmbH an ständig wechselnde Feriengäste zu vermieten. Der mögliche Geschäftsbesorgungsvertrag
wird für die Dauer der ersten 5 Jahre fest abgeschlossen.
Für die Vermietung erhält der Hotelbetreiber eine Vergütung (Provision) in Höhe von 20% des regulären Mietpreises
zzgl. gesetzl. MwSt. Diese Grundvergütung gilt für den Anteil der Buchungen, welche bis zum Erreichen einer
jährlichen Auslastung von 185 Tagen getätigt werden. Ab einer Auslastung von 186 Tagen erhöht sich die Provision
auf 25% für den übersteigenden Anteil der Buchungen im Bereich zwischen 186 und 200 Tagen Auslastung. Ab einer
Auslastung von 201 Tagen erhöht sich die Provision auf 30% für den übersteigenden Anteil der Buchungen im
Bereich ab 201 Tagen Auslastung. Bei einer Auslastung über 185 Tagen wird zur Berechnung der jeweiligen Höhe der
Provision der für das gesamte Jahr ermittelte durchschnittliche Tagespreis als Grundlage für alle Buchungsanteile
angesetzt. Bei einer Auslastung von 55% ergibt sich demnach z.B. vergleichsweise eine Provision in Höhe von 20,5%
von dem übers ganze Jahr erzielten Logisumsatz und bei einer Auslastung von 70% ergibt sich eine Provision
entsprechend in Höhe von 22,5%. Um für die Käufer ein gerechtes Vermietungssystem zu gewährleisten, werden die
Appartements rotierend vermietet, d.h. alle Appartements von jeweils einer Kategorie (mit gleichen
Appartements rotierend vermietet, d.h. alle Appartements von jeweils einer Kategorie (mit gleichen
Appartements rotierend vermietet, d.h. alle Appartements von jeweils einer Kategorie (mit gleichen
Übernachtungspreisen) werden innerhalb der jeweiligen Saisonzeiten immer nacheinander abwechselnd mit
Übernachtungspreisen) werden innerhalb der jeweiligen Saisonzeiten immer nacheinander abwechselnd mit
insgesamt gleicher Anzahl an Gästen belegt.
Die Appartements können maximal 8 Wochen im Jahr durch die Eigentümer selbst genutzt werden. In der
Hauptsaison haben die Eigentümer 20% zzgl. gesetzl. Mwst. vom sonst regulären Mietpreis an den Hotelbetreiber zu
entrichten. In der Zwischensaison reduziert sich diese vorgenannte Vergütung auf entsprechend 15% und in der Vor-
und Nachsaison auf entsprechend 10%. Die Nutzung des Wellnessbereiches mit Schwimmbad und des
Fitnessraumes ist in den Mietpreisen lt. Anlage zum Geschäftsbesorgungsvertrag für die Appartements beigefügten
Mietpreislisten bereits enthalten. Hierfür werden den hauseigenen Feriengästen sowie den Eigentümern bzw.
Mietern der Wohnungen und Appartements keine Eintrittsgebühren berechnet.
Bei Bedarf können die Eigentümer der Wohnungen ihre Wohnungen / Tiefgaragenstellplätze auch an den
Hotelbetreiber vermieten.