Page 93 - GB 2019 Gesamt
P. 93

COMPASS – Fördermittelmanagement | 91

THEMA InhaltMobilität                                                                                                                                                                    Link

             Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements                                                                                              www.bezreg-muenster.de
             durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
                                                                                                                                                                                          dort suchen nach
              • Zuwendungsempfänger sind Kreise, Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände und sonstige Zusammenschlüsse                                                                Richtlinien zur
                 und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent.                                                                                           „FöRi-MM“

               • Vier Fördergegenstände: Mobilitätskonzepte und Studien, Maßnahmen zur Digitalisierung, Mobilstationen, Maßnahmen
                 des zielgruppen- oder standortspezifischen Mobilitätsmanagements.

Energie/Klima                                                   Förderung von MaSSnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des BUNDES-                                         www.z-u-g.org/aufgaben
                                                                MINISTERIUMS FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT
                                                                                                                                                                                         dort „Förderprogramm zur
                                                                • Förderung von Projekten, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder              Deutschen Anpassungsstra-
                                                                  Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen.                                        tegie an den Klimawandel
                                                                                                                                                                                         (DAS)“ anklicken
                                                                • Gefördert werden lokale und kommunale Akteure, Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen
                                                                  in den drei folgenden Förderschwerpunkten: Anpassungskonzepte für Unternehmen, Entwicklung von Bildungsmodu-
                                                                  len zu Klimawandel und Klimaanpassung, kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen
                                                                  Kooperationen.

Energie/Klima                                                   Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie des InnenMinisteriums des                                           www.nrwbank.de/de/
                                                                LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN                                                                                               	foerderprodukte/
                                                                                                                                                                                         	produktsuche/
                                                                • Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer einschließlich des                 	index.html
                                                                  Grunderwerbs.
                                                                                                                                                                                         dort suchen nach
                                                                • Mit der Gewährung von Zuschüssen fördert das Land Nordrhein-Westfalen Projekte zur Renaturierung und zum               „Förderrichtlinie Hochwas-
                                                                  Hochwasserschutz. So werden u. a. Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, Maßnahmen zur ökologi-       serrisikomanagement“ und
                                                                  schen Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz sowie Grunderwerb für o. g. Projekte gefördert.                     „Wasserrahmenrichtlinie“

                                                                • Zielgruppe: Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände, Wasser- und Bodenverbände, Anstalten des öffentlichen
                                                                  Rechts, juristische Personen des Privatrechts unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Ministeriums.

Energie/Klima                                                   „Grüne Infrastruktur“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau-                                    www.umwelt.nrw.de/
                                                                cherschutz NRW                                                                                                           	naturschutz/natur/
                                                                                                                                                                                         	foerderprogramme
                                                                • Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Elementen der
                                                                  „Grünen Infrastruktur“ in den Städten und im Stadtumland als Beiträge zur Umsetzung z. B. der Biodiversitätsstrategie
                                                                  NRW, des Masterplans Umwelt und Gesundheit NRW, des Klimaschutzplans, des Boden- und Flächenschutzes sowie der
                                                                  Wasserwirtschaft.

                                                                • Die zur Förderung beantragten Maßnahmen müssen der Umsetzung eines integrierten kommunalen Handlungskonzeptes
                                                                  (IHK) dienen.

                                                                • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Träger von Naturparken, Stiftungen sowie anerkannten Naturschutz-
                                                                  verbänden, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürliche Personen.

Innovation/    Digitalisierung Digitalisierung Digitalisierung  „Go.Digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie                                                            www.bmwi/go-digital.de

                                                                • Richtet sich an KMU und fördert Beratungen in den Bereichen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markter-     ALTERNATIV:
                                                                  schließung“ und „IT-Sicherheit“.
                                                                                                                                                                                          www.innovation-beratung-
                                                                • Förderquote von 50 Prozent .                                                                                           	 foerderung.de

Innovation/                                                     „Zukunftscluster-Initiative“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung                                             www.bmbf.de/de/
                                                                                                                                                                                         	zukunftscluster-
                                                                • Förderung von regionalen Innovationsnetzwerken.                                                                        	initiative-9195.html
                                                                • Veröffentlicht am 14. August 2019, mehrstufiges Verfahren.
                                                                • Förderung von bis zu 100 Prozent (Hochschulen), für Unternehmen gilt ein Fördersatz von 50 Prozent.

Innovation/                                                     Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der Praxis für die Praxis“ des Bundesministeri-                                   www.nexxt-change.org
                                                                ums für Wirtschaft und Energie

                                                                • Modellprojekte zur Unternehmensnachfolge.
                                                                • Förderung von bis zu 80 Prozent.
   88   89   90   91   92   93   94   95   96   97   98