Page 4 - Grundlagen "Warum ein Verwaltungsrat"
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Zwei Möglichkeiten
- Variante 1:
Eine externe Person wird mit einem Mandat beauftragt, die Unternehmung in genannten
Themen zu unterstützen, ohne dass die Person als offizieller Verwaltungsrat fungiert.
- Variante 2:
Eine externe Person wird in den Verwaltungsrat gewählt und übernimmt das Mandat mit allen
Pflichten und Rechten.
Eventuell kann es auch sinnvoll sein, erstmal ein „Probejahr“ im Mandatsverhältnis durchzuführen
und erst anschliessend den Entscheid fällen, ob der Weg „gewähltes VR-Mitglied“ der richtige ist.
Rollen „Externe“ und „Interne“
- externe - bringen Aussensicht in der VR
- erkennen «blinde» Flecken
- Reflektieren und fordern
- denken «quer»
- treiben Kernthemen voran
- interne - bringen Innensicht in den VR
- sind verantwortlich, dass Entscheide und Massnahmen des VR qualitativ,
quantitativ und termingerecht umgesetzt werden
- sind Bindeglied zur Geschäftsleitung
Kosten / Investition
In der Regel werden solche Mandate / VR-Mandate mit einer Pauschale abgegolten, welche die
Aufwendungen entsprechend deckt. Folgende Kostenmodule sind in einer solchen Pauschale
enthalten:
- Sitzungsentschädigungen gemäss Sitzungsplan
- Fahrkostenentschädigung, falls solche anfallen
- Vor- und Nachbearbeitung der der Sitzungen
- Pauschalentschädigung für bilaterale Absprachen
- Entschädigung für Haftungsrisiko (bei VR-Mandat sofern nicht versichert)
Zusatzaufträge und Aufwendungen, welche einer externen Person in Absprache mit dem Gesamt-VR
erteilt werden, werden separat entschädigt.
Bei vorgängig aufgeführter Struktur ergeben sich Kosten (excl. Fahrkosten und MwSt.) zwischen
CHF 9‘000.00 und 10‘000.00.
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