Page 4 - Begegnungen auf Augenhöhe
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Begriffsdefinition Partizipation:
Partizipation heißt „Beteiligung, Teilnahme und Teilhabe an Abläufen“.
Partizipation kann zudem mit demokratischen Prinzipien und Erziehungsstilen, Selbstständigkeit und
Verantwortungsfähigkeit beschrieben werden.
Beteiligung bedeutet die Einbeziehung von Kindern in die Entscheidungen und Prozesse, die Auswirkungen
auf ihr Leben und ihre Lebensumstände haben. Das sich bereits Kinder aktiv an Entscheidungsprozessen
beteiligen dürfen, ist ein Grundprinzip der internationalen Kinderrechte. Beteiligung fördert Kinder in ihrer
Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Es ist Aufgabe der
Erzieherinnen und Erzieher, Kindern das Recht auf Beteiligung einzuräumen.
„Im Wesentlichen geht es darum, dass Kinder sich an den Aufgaben des Alltags und deren Verrichtung
beteiligen können und als Gestalter ihres eigenen Lebens Selbstwirksamkeit erfahren.“ (vgl.
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 2013)
Beteiligung basiert auf dem Prinzip der Gleichberechtigung und orientiert sich an den Aufgaben des Alltags.
Formen und Methoden der Partizipation werden dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand der Kinder
angepasst.
Kinder erhalten die Möglichkeit Situationen im entdeckenden Lernen selbst zu gestalten, Lernwege selbst zu
finden und dabei Umwege zuzulassen. Sie sind als Ideen – und Beschwerdeführer aktiv mit einzubeziehen.
„Eine Einschränkung der Kinderrechte auf Beteiligung ist weder rechtlich noch fachlich vertretbar. Grenzen für
Beteiligung kann es geben, wenn zwischen Beteiligung und Schutz von Kindern abgewogen werden muss um
Gefährdungen auszuschließen.“ Das bedeutet für uns, dass Partizipation dort endet, wo es um die Gefährdung
des Kindeswohls, um die Gesundheit und um die Sicherheit geht.
Kinder erleben häufig, dass für sie gedacht, geplant und auch entschieden wird.
o Wir achten die Kinder als eigenständige und gleichwertige Persönlichkeiten, die das Recht haben, bei
Dingen, die sie direkt betreffen, mit zu reden, zu gestalten und mit zu entscheiden.
o Wir bieten ihnen vielfältige Möglichkeiten, ihre Interessen und Wünsche zu erkennen und mitzuteilen.
o Wir unterstützen die Kinder in der eigenständigen Bestimmung und Gestaltung ihres Alltags. Durch aktive
Beteiligung lernen sie, sich mit anderen zu verständigen und Ideen alleine oder gemeinsam umzusetzen.
o Wir ermuntern Kinder, uns ihre Meinung mitzuteilen, sowie Initiative und Verantwortung zu übernehmen.
Kinder lernen und erfahren durch Mitbestimmung
o ihre eigenen Bedürfnisse zu erkennen
o Wünsche und Interessen sprachlich zu äußern, in einen Dialog zu gehen, Argumente offen zu vertreten,
einander zuzuhören
o soziale Kompetenz: auf die Bedürfnisse seiner Mitmenschen eingehen, Verantwortung übernehmen,
Achtsamkeit im Umgang mit sich selbst und anderen gegenüber
o Fragen offen zu stellen
o Entscheidungen zu treffen
o demokratisches Verständnis: das Kind wird zur Mündigkeit herangeführt, zeigt Entscheidungsmut,
Flexibilität
o Weiterentwicklung in ihrer Selbstständigkeit und Stärkung des Selbstbewusstseins
o Resilienz (Widerstandsfähigkeit)
BETEILIGUNGSFORMEN IM KINDERGARTEN:
- Projektentwicklung und -durchführung
- Annahme oder Ablehnung von Angeboten
- freie Wahl von Spielinhalten, Spielorten und Spielpartnern
- freie Platzwahl zu den Mahlzeiten
- freie Wahl, ob, was und wieviel gegessen und getrunken wird
- gemeinsames Aufstellen von Regeln
- freie Wahl zu Schlafen/Auszuruhen oder nicht
- Neugestaltung von Spielräumen