Page 55 - Bund der Steuerzahler in Bayern - Chronik 70 Jahre
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1949                                                                                                 2016      2019



 Niedersachsen und Bremen


 Strafe für Steuergeldverschwender!





 DSM










                                           Mit der wenig über-
                                          zeugenden Einstel-
                                        lungsbegründung gab
                                      sich der Bund der Steuer-
                                     zahler Niedersachsen und
                                    Bremen nicht zufrieden. Er be-
                                   auftragte einen Rechtsprofes-
                                  sor von der Bucerius Law School
                                 in Hamburg, der sich daraufhin
 Weit sichtbar platziert
 war die Forderung des          gründlich mit dem Vorgang ausein-
 BdSt nach einer Strafe       andersetzte und feststellte, dass die
 für Verschwender von      für die Verfahrenseinstellung erforderli-
 öffentlichen Geldern.
                      che „Einstellungsreife“ nicht gegeben sei. Die
        Fragwürdigkeit der Verträge drückte der Gutachter unter anderem
        so aus: „Keine Privatperson würde, wenn sie dazu imstande wäre,
 Mit unserem jährlichen Schwarzbuch    Im Fall „Schlaues Haus Oldenburg“ hat der   ren, dass der Vermieter seine Leistungs-  die Miete für zwei oder drei Jahrzehnte im Voraus selbständig ent-
 „Die öffentliche Verschwendung“ prangern   Bund der Steuerzahler Niedersachsen und   pflichten über die gesamte Mietlaufzeit    richten, sondern selbst eine Immobilie erwerben“. Das wirtschaft-
 wir unwirtschaftliches und verschwenderi-  Bremen mit Nachdruck Staatsanwälte zu   erfüllt?  liche Risiko des langlaufenden Mietvertrages müsse strafrechtlich
 sches Verhalten von Politikern und öffentli-  Prüfungen und Ermittlungen wegen des   wesentlich stärker als geschehen berücksichtigt werden.
 chen Verwaltungen an konkreten Beispie-  Verdachts von Untreuehandlungen ange-  Weil auch das staatliche Haushaltsrecht es
 len an. Auch staatliche Rechnungshöfe,   trieben.   öffentlichen Stellen untersagt, finanziell in   Das vom Bund der Steuerzahler vorgelegte Rechtsgutachten ver-
 Kommunalprüfungsämter oder die Medien    Vorleistung zu treten und die Hochschul-  anlasste den Generalstaatsanwalt, die Staatsanwaltschaft Olden-
 berichten immer wieder über Missstände   Worum ging es?  Verantwortlichen dies wussten bzw. wissen   burg zur Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuweisen. Erneut
 im öffentlichen Finanzgebaren.   In seinem Jahresbericht 2016 rügte der Nie-  mussten, schaltete der Bund der Steuerzah-  wurde ausgiebig geprüft und zwei beschuldigten Hochschullei-
 dersächsische Landesrechnungshof die Uni-  ler die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein.   tern rechtliches Gehör gewährt. Doch wiederum verneinten es
 Mit der Aufdeckung und Publizierung von   versität Oldenburg und die Jade-Hochschu-  Die Staatsanwaltschaft Oldenburg nahm   Staatsanwälte, dass mit dem Abschluss von langlaufenden Miet-
 Steuergeldverschwendung wirken wir prä-  le wegen Verstoßes gegen das haushalts-  daraufhin Ermittlungen wegen Untreue   verträgen Vermögensbetreuungspflichten verletzt und dem Land   DSM
 ventiv und erreichen wichtige Ziele für un-  rechtliche Vorleistungsverbot sowie wegen   auf, stellte diese jedoch im November 2016   Niedersachsen ein Vermögensschaden zugefügt wurde.
 ser Gemeinwesen. Aber damit sind unsere   Verstoßes gegen den Grundsatz der Wirt-  im Wesentlichen mit zwei Argumenten ein:   Zwar wird mit der ergänzenden, vertieften Begründung die Ent-
 Aktivitäten nicht beendet. Wenn eklatant   schaftlichkeit und Sparsamkeit. Beide   (1) Die Mietvorauszahlungen seien trotz des   scheidung der Staatsanwaltschaft Oldenburg für den Bund der
 gegen Rechtsvorschriften, insbesondere    Hochschulen hatten mit Mietvorauszahlun-  haushaltsrechtlichen Vorleistungsverbotes   Steuerzahler plausibler. Es bleibt aber in Konsequenz das unbe-
 gegen Haushaltsrecht, verstoßen und    gen über 28 bzw. 23 Jahre die Sanierung   gerechtfertigt gewesen, weil besondere   friedigende Ergebnis, dass das vorhandene Instrumentarium der
 dadurch der öffentlichen Hand schwerer   des „Schlauen Hauses“ in Oldenburg finan-  Umstände vorgelegen hätten. Das dringen-  Strafverfolgungsbehörden offensichtlich nicht ausreicht, um evi-
 Schaden zugefügt wurde, müssen den da-  ziert, das seit Herbst 2012 wissenschaftli-  de Landesinteresse hätte ohne Vorleistung   dente Verstöße gegen Haushaltsrecht mit erheblichem Gefähr-
 für Verantwortlichen auch wirklich Konse-  chen Zwecken und der hochschulbezoge-  nicht erlangt werden können. (2) Die   dungspotenzial für das öffentliche Vermögen strafrechtlich zu
 quenzen drohen. Der Bund der Steuerzahler   nen Öffentlichkeitsarbeit dient. Es flossen   Grundsätze von Sparsamkeit und Wirt-  sanktionieren.
 verlangt, dass Amtsträger zur Rechenschaft   insgesamt 3,1 Millionen Euro an „Nut-  schaftlichkeit seien in dem langlaufenden
 gezogen werden, wenn sie öffentliche Mit-  zungsentgeltvorauszahlungen“, mit denen   Mietvertrag berücksichtigt gewesen, auch   Der Bund der Steuerzahler wird deshalb auch zukünftig u. a. auf
 tel im Widerspruch zu geltenden Rechtsvor-  im Wesentlichen die gestiegenen Umbau-  wenn die derzeit zu entrichtende Miete   Gesetzesänderungen drängen, um Haushaltsuntreue und die
 schriften verausgaben. Dabei kommt neben   kosten finanziert wurden. Ein solches Fi-  oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete   Verschwendung von Steuergeldern auch mit den Mitteln des
 der disziplinar- und zivilrechtlichen Haftung   nanzgebaren ist im Geschäftsleben völlig   liege. Über die lange Laufzeit gesehen sei   Strafrechts wirksam zu bekämpfen. Nicht zuletzt deshalb, weil der
 die strafrechtliche Verfolgung in Betracht,   unüblich. Üblich ist dagegen, Leistung und   der Mietzins nicht überhöht, weil inflations-  Staat im spiegelbildlichen Fall der Steuerhinterziehung die straf-
 wenn der Verdacht auf strafbare Untreue   Gegenleistung Zug um Zug zu erbringen.   bedingte (Mietpreis-)Steigerungen in den   rechtlichen Instrumente zu deren Verfolgung in den letzten Jahren
 gegeben ist.   Denn wer kann den Hochschulen garantie-  Verträgen nicht vorgesehen seien.   geschärft hat. BZ



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