Page 55 - Bund der Steuerzahler in Bayern - Chronik 70 Jahre
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1949 2016 2019
Niedersachsen und Bremen
Strafe für Steuergeldverschwender!
DSM
Mit der wenig über-
zeugenden Einstel-
lungsbegründung gab
sich der Bund der Steuer-
zahler Niedersachsen und
Bremen nicht zufrieden. Er be-
auftragte einen Rechtsprofes-
sor von der Bucerius Law School
in Hamburg, der sich daraufhin
Weit sichtbar platziert
war die Forderung des gründlich mit dem Vorgang ausein-
BdSt nach einer Strafe andersetzte und feststellte, dass die
für Verschwender von für die Verfahrenseinstellung erforderli-
öffentlichen Geldern.
che „Einstellungsreife“ nicht gegeben sei. Die
Fragwürdigkeit der Verträge drückte der Gutachter unter anderem
so aus: „Keine Privatperson würde, wenn sie dazu imstande wäre,
Mit unserem jährlichen Schwarzbuch Im Fall „Schlaues Haus Oldenburg“ hat der ren, dass der Vermieter seine Leistungs- die Miete für zwei oder drei Jahrzehnte im Voraus selbständig ent-
„Die öffentliche Verschwendung“ prangern Bund der Steuerzahler Niedersachsen und pflichten über die gesamte Mietlaufzeit richten, sondern selbst eine Immobilie erwerben“. Das wirtschaft-
wir unwirtschaftliches und verschwenderi- Bremen mit Nachdruck Staatsanwälte zu erfüllt? liche Risiko des langlaufenden Mietvertrages müsse strafrechtlich
sches Verhalten von Politikern und öffentli- Prüfungen und Ermittlungen wegen des wesentlich stärker als geschehen berücksichtigt werden.
chen Verwaltungen an konkreten Beispie- Verdachts von Untreuehandlungen ange- Weil auch das staatliche Haushaltsrecht es
len an. Auch staatliche Rechnungshöfe, trieben. öffentlichen Stellen untersagt, finanziell in Das vom Bund der Steuerzahler vorgelegte Rechtsgutachten ver-
Kommunalprüfungsämter oder die Medien Vorleistung zu treten und die Hochschul- anlasste den Generalstaatsanwalt, die Staatsanwaltschaft Olden-
berichten immer wieder über Missstände Worum ging es? Verantwortlichen dies wussten bzw. wissen burg zur Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuweisen. Erneut
im öffentlichen Finanzgebaren. In seinem Jahresbericht 2016 rügte der Nie- mussten, schaltete der Bund der Steuerzah- wurde ausgiebig geprüft und zwei beschuldigten Hochschullei-
dersächsische Landesrechnungshof die Uni- ler die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein. tern rechtliches Gehör gewährt. Doch wiederum verneinten es
Mit der Aufdeckung und Publizierung von versität Oldenburg und die Jade-Hochschu- Die Staatsanwaltschaft Oldenburg nahm Staatsanwälte, dass mit dem Abschluss von langlaufenden Miet-
Steuergeldverschwendung wirken wir prä- le wegen Verstoßes gegen das haushalts- daraufhin Ermittlungen wegen Untreue verträgen Vermögensbetreuungspflichten verletzt und dem Land DSM
ventiv und erreichen wichtige Ziele für un- rechtliche Vorleistungsverbot sowie wegen auf, stellte diese jedoch im November 2016 Niedersachsen ein Vermögensschaden zugefügt wurde.
ser Gemeinwesen. Aber damit sind unsere Verstoßes gegen den Grundsatz der Wirt- im Wesentlichen mit zwei Argumenten ein: Zwar wird mit der ergänzenden, vertieften Begründung die Ent-
Aktivitäten nicht beendet. Wenn eklatant schaftlichkeit und Sparsamkeit. Beide (1) Die Mietvorauszahlungen seien trotz des scheidung der Staatsanwaltschaft Oldenburg für den Bund der
gegen Rechtsvorschriften, insbesondere Hochschulen hatten mit Mietvorauszahlun- haushaltsrechtlichen Vorleistungsverbotes Steuerzahler plausibler. Es bleibt aber in Konsequenz das unbe-
gegen Haushaltsrecht, verstoßen und gen über 28 bzw. 23 Jahre die Sanierung gerechtfertigt gewesen, weil besondere friedigende Ergebnis, dass das vorhandene Instrumentarium der
dadurch der öffentlichen Hand schwerer des „Schlauen Hauses“ in Oldenburg finan- Umstände vorgelegen hätten. Das dringen- Strafverfolgungsbehörden offensichtlich nicht ausreicht, um evi-
Schaden zugefügt wurde, müssen den da- ziert, das seit Herbst 2012 wissenschaftli- de Landesinteresse hätte ohne Vorleistung dente Verstöße gegen Haushaltsrecht mit erheblichem Gefähr-
für Verantwortlichen auch wirklich Konse- chen Zwecken und der hochschulbezoge- nicht erlangt werden können. (2) Die dungspotenzial für das öffentliche Vermögen strafrechtlich zu
quenzen drohen. Der Bund der Steuerzahler nen Öffentlichkeitsarbeit dient. Es flossen Grundsätze von Sparsamkeit und Wirt- sanktionieren.
verlangt, dass Amtsträger zur Rechenschaft insgesamt 3,1 Millionen Euro an „Nut- schaftlichkeit seien in dem langlaufenden
gezogen werden, wenn sie öffentliche Mit- zungsentgeltvorauszahlungen“, mit denen Mietvertrag berücksichtigt gewesen, auch Der Bund der Steuerzahler wird deshalb auch zukünftig u. a. auf
tel im Widerspruch zu geltenden Rechtsvor- im Wesentlichen die gestiegenen Umbau- wenn die derzeit zu entrichtende Miete Gesetzesänderungen drängen, um Haushaltsuntreue und die
schriften verausgaben. Dabei kommt neben kosten finanziert wurden. Ein solches Fi- oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete Verschwendung von Steuergeldern auch mit den Mitteln des
der disziplinar- und zivilrechtlichen Haftung nanzgebaren ist im Geschäftsleben völlig liege. Über die lange Laufzeit gesehen sei Strafrechts wirksam zu bekämpfen. Nicht zuletzt deshalb, weil der
die strafrechtliche Verfolgung in Betracht, unüblich. Üblich ist dagegen, Leistung und der Mietzins nicht überhöht, weil inflations- Staat im spiegelbildlichen Fall der Steuerhinterziehung die straf-
wenn der Verdacht auf strafbare Untreue Gegenleistung Zug um Zug zu erbringen. bedingte (Mietpreis-)Steigerungen in den rechtlichen Instrumente zu deren Verfolgung in den letzten Jahren
gegeben ist. Denn wer kann den Hochschulen garantie- Verträgen nicht vorgesehen seien. geschärft hat. BZ
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