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Erlösbeteiligung. Rightmart wird die ihr übertragenen Sicherheiten zurückgewähren,
soweit kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht.
8. Kündigungsrecht des Anspruchsinhabers
a. Der Anspruchsinhaber kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund
kündigen. In diesem Fall hat der Anspruchsinhaber Rightmart alle gemäß Ziff. 3
geleisteten und verauslagten Zahlungen zurückzuerstatten. Rightmart ist zur
Rückübertragung der an sie zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche Zug um
Zug gegen Rückerstattung der Finanzierungsleistungen verpflichtet.
b. Die Parteien sind sich einig, dass insbesondere die Verbesserung der
Erfolgsaussichten hinsichtlich der Durchsetzung der streitigen Ansprüche oder
der finanziellen Situation des Anspruchsinhabers (z. B. auch Erhalt von
Krediten oder Prozesskostenhilfe) kein wichtiger Grund zur Kündigung ist.
c. Der Tod des Anspruchsinhabers führt nicht zu einer Beendigung dieses
Vertrages. Beim Tod des Anspruchsinhabers treten dessen Erben in alle
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ein.
9. Geheimhaltung
a. Abschluss und Inhalt dieses Vertrages sind auf Dauer geheim zu halten. Soweit
eine Offenlegung für nützlich gehalten wird, werden sich die Parteien
abstimmen und im Rahmen des billigen Ermessens eine einvernehmliche
Entscheidung treffen. Kommt dies nicht zustande, bleibt es bei der
Geheimhaltungspflicht.
b. Rightmart ist berechtigt, zur Absicherung des von ihr übernommenen Risikos
Verträge mit Dritten (z. B. Refinanzierungspartnern) abzuschließen. In Hinblick
darauf darf Rightmart diesen Dritten den Inhalt des vorliegenden Vertrags
und damit zusammenhängende Informationen offenlegen. Rightmart wird die
Dritten zur Vertraulichkeit verpflichten.
10. Schlussbestimmungen
a. Der Anspruchsinhaber hält sich im Falle der Unterzeichnung dieses Vertrages
(Antrag auf Abschluss dieses Vertrages per Onlineformular) vom
Unterzeichnungsdatum an 4 Wochen an sein Angebot auf Abschluss dieses
Vertrages gebunden.
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