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b. Rightmart verpflichtet sich, die abgetretenen Ansprüche zurück abzutreten,
soweit sie kein Sicherungsbedürfnis mehr hat. Insbesondere kann der
Anspruchsinhaber zu jeder Zeit Rückabtretung gegen Stellung einer
selbstschuldnerischen Bürgschaft auf erstes Anfordern einer Bank verlangen.
c. Solange die Abtretung der Ansprüche an Rightmart nicht offengelegt wird, ist
der Anspruchsinhaber verpflichtet, die Ansprüche für Rightmart
treuhänderisch weiter zu halten, außergerichtlich und gerichtlich als
Berechtigter der abgetretenen Ansprüche und Rechte aufzutreten und
insoweit alle für die Zwecke dieses Vertrages erforderlichen Erklärungen und
Handlungen vorzunehmen. Solange die Abtretung nicht offengelegt ist, wird
der Anspruchsinhaber die Forderung nur in der Weise einziehen oder über sie
verfügen, dass er Zahlung zu Händen der Rechtsanwälte verlangt. Der
Anspruchsinhaber wird seine Rechtsanwälte anweisen, aus den bei ihnen
eingegangenen Beträgen die Rightmart zustehenden Erlöse unmittelbar an
Rightmart auszuzahlen.
d. Rightmart kann die Abtretung jederzeit nach billigem Ermessen offenlegen
und damit das Treuhandverhältnis gemäß Punkt c beenden, insbesondere
wenn der Abfinfungsnspruch der Rightmart zu vereitelt werden droht oder
einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist. Rightmart wird dem
Anspruchsinhaber die Offenlegung unverzüglich mitteilen. Der
Anspruchsinhaber ist daraufhin verpflichtet, auf erstes Anfordern alle
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zu einer Übertragung der abgetretenen
Rechte auf Rightmart noch erforderlich sein sollten. Soweit Rightmart nach
Offenlegung die Ansprüche einzieht, werden die entsprechenden
Abfindungsbeträge nach Abzug der Abfindungsverteilung gemäß Ziff. 4
unverzüglich an den Anspruchsinhaber ausgezahlt. Dabei darf Rightmart einen
angemessenen Sicherheitseinbehalt vornehmen, wenn die
Abfindungsverteilung dem Grund oder der Höhe nach noch nicht
abschließend feststeht, z. B. wenn ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist oder
mit einem Rechtsbehelf angefochten wird.
6. Vergleichsvorschlag, Kündigungsrecht
Zum Abschluss eines Vergleichs über die Ansprüche ist der Anspruchsinhaber nur mit
Zustimmung von Rightmart berechtigt. Die Vertragsparteien werden versuchen, über die
Annahme eines vom Gericht oder vom Anspruchsgegner vorgeschlagenen Vergleichs
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