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Sollte der Arbeitgeber dem Anspruchsinhaber abweichend vorab überweisen
                       verpflichtet   sich   der   Anspruchsinhaber   dazu   Rightmart   den   vereinbarten
                       Betrag in Höhe von 30 % der Vergleichssumme innerhalb von 14 Tagen nach
                       Erhalt           der           Abfindung           zu           überweisen.



                       Fiktive Beispielrechnung : Der Anspruchsinhaber schließt im Verfahren einen
                       Vergleich   mit   der   Gegenseite,   nach   dem   die   Gegenseite   einen

                       Abfindungsbetrag von 10.000 EUR brutto an den Anspruchsinhaber überweist.
                       Von dieser Erstattung ist eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von insgesamt 30%
                       zu zahlen (3.000,00 Euro).



                    b. Eine   Abfindung   im   Rahmen   der   finanzierten   Rechtsverfolgung   ist   jeder
                       Vermögensvorteil, insbesondere jede Geldleistung (einschließlich Zinsen) und
                       jede Sachleistung, den der Anspruchsinhaber nach Abschluss dieses Vertrages

                       aufgrund   einer   gerichtlichen   oder   behördlichen   Entscheidung,   eines
                       gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches, eines Anerkenntnisses oder
                       sonst            auf             den             Anspruch             erhält.



                       Sollte der Anspruchsinhaber eine Weiterbeschäftigung erreichen, so stellt die
                       Abfindung   das   Bruttogehalt   von   drei   (3)   Monaten   dar.   Fiktive
                       Beispielrechnung:   Der   Anspruchsinhaber   erreicht   im   Verfahren   eine

                       Weiterbeschäftigung zu einem Gehalt von 3.000 EUR brutto monatlich, somit
                       9.000   EUR   brutto   in   drei   Monaten.   Von   diesen   9.000   EUR   ist   eine
                       Erfolgsbeteiligung in Höhe von insgesamt 30% zu zahlen (2.700,00 Euro).



                       Soweit die Abfindung ganz oder teilweise nicht aus Zahlungsmitteln besteht (z.
                       B. Gutscheine, auch Gutscheine die zusätzlich zu einer Geldzahlung gewährt
                       werden), hat Rightmart  Anspruch auf Zahlung des entsprechenden Anteils des

                       Verkehrswertes   des   Vermögensgegenstandes   oder   sonstigen
                       Vermögensvorteils, den der Anspruchsinhaber durch die Rechtsverfolgung
                       erlangt hat (z. B. Nennbetrag des Gutscheins, ggfs. Nennbetrag des Gutscheins
                       zzgl.   des   Betrags   der   Geldzahlung).   Eine   Abfindung   im   Rahmen   der

                       Rechtsverfolgung   sind   insbesondere   auch   Ansprüche,   die   durch   die
                       Rechtsverfolgung   oder   im   Zusammenhang   mit   ihr   entstehen,   wie   z.   B.
                       Kostenerstattungsansprüche,   Schadenersatzansprüche   oder   Ansprüche   auf









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