Page 3 - _Prozesskostenfinanzierungs_Vertrag_Haubold_karsten_RMAZ-5484811
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c. zwischen ihm und dem oder den Anspruchsgegnern kein Rechtsstreit geführt
wurde oder geführt wird, der die Ansprüche berühren könnte.
d. ihm keine sonstigen Tatsachen oder Rechte (etwa Forderungen, Einreden oder
Einwendungen) bekannt sind, die der Rechtswirksamkeit oder der
Durchsetzbarkeit der vermeintlichen Ansprüche entgegenstehen könnten;
e. kein vollstreckbarer Titel gegen ihn besteht, aus dem die Zwangsvollstreckung
droht;
f.er keine Insolvenz angemeldet hat.
Die vorstehenden Erklärungen des Anspruchsinhabers sind wesentlicher Teil der
Vertragsgrundlage. Dem Anspruchsinhaber ist bewusst, dass er im Falle von bewussten
Falschangaben für daraus entstehende Schäden, bzw. Vermögensnachteile der
Vertragspartner haftet.
2. Pflichten des Anspruchsinhabers
a. Der Anspruchsinhaber hat die rightmart Rechtsanwalts GmbH,
("Rechtsanwälte"), in eigener Verantwortung ausgewählt und mit der
Durchsetzung seiner Ansprüche mandatiert. Bezüglich der Durchsetzung der
Ansprüche entbindet der Anspruchsinhaber die Rechtsanwälte hiermit
gegenüber Rightmart vollständig von der Schweigepflicht und ermächtigt die
Rechtsanwälte, Erklärungen von Rightmart im Zusammenhang mit diesem
Vertrag für ihn entgegen zu nehmen. Der Anspruchsinhaber wird über seine
Rechtsanwälte Rightmart laufend und unverzüglich über den Gang des
Verfahrens informiert halten und Rightmart unaufgefordert alle
Prozessunterlagen zusenden. Darüber hinaus wird der Anspruchsinhaber
Rightmart unaufgefordert und unverzüglich über sämtliche, bisher nicht
bekannte Umstände informieren, die für die Bewertung oder Durchsetzung
der streitigen Ansprüche bzw. das Prozesskostenrisiko von Bedeutung sein
können. Diese Pflichten wird der Anspruchsinhaber auch seinen
Rechtsanwälten auferlegen.
b. Der Anspruchsinhaber wird in folgenden Fällen die Zustimmung von Rightmart
im Voraus einholen:
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