Page 3 - _Prozesskostenfinanzierungs_Vertrag_Haubold_karsten_RMAZ-5484811
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c. zwischen ihm und dem oder den Anspruchsgegnern kein Rechtsstreit geführt
                       wurde oder geführt wird, der die Ansprüche berühren könnte.
                    d. ihm keine sonstigen Tatsachen oder Rechte (etwa Forderungen, Einreden oder
                       Einwendungen)   bekannt   sind,   die   der   Rechtswirksamkeit   oder   der

                       Durchsetzbarkeit der vermeintlichen Ansprüche entgegenstehen könnten;
                    e. kein vollstreckbarer Titel gegen ihn besteht, aus dem die Zwangsvollstreckung
                       droht;

                    f.er keine Insolvenz angemeldet hat.

            Die   vorstehenden   Erklärungen   des   Anspruchsinhabers   sind   wesentlicher   Teil   der
            Vertragsgrundlage. Dem Anspruchsinhaber ist bewusst, dass er im Falle von bewussten

            Falschangaben   für   daraus   entstehende   Schäden,   bzw.   Vermögensnachteile   der
            Vertragspartner haftet.





            2.    Pflichten des Anspruchsinhabers

                    a. Der   Anspruchsinhaber   hat   die   rightmart   Rechtsanwalts   GmbH,

                       ("Rechtsanwälte"),   in   eigener   Verantwortung   ausgewählt   und   mit   der
                       Durchsetzung seiner Ansprüche mandatiert. Bezüglich der Durchsetzung der
                       Ansprüche   entbindet   der   Anspruchsinhaber   die   Rechtsanwälte   hiermit

                       gegenüber Rightmart  vollständig von der Schweigepflicht und ermächtigt die
                       Rechtsanwälte, Erklärungen von Rightmart   im Zusammenhang mit diesem
                       Vertrag für ihn entgegen zu nehmen. Der Anspruchsinhaber wird über seine
                       Rechtsanwälte   Rightmart     laufend   und   unverzüglich   über   den   Gang   des

                       Verfahrens   informiert   halten   und   Rightmart     unaufgefordert   alle
                       Prozessunterlagen   zusenden.   Darüber   hinaus   wird   der   Anspruchsinhaber
                       Rightmart     unaufgefordert   und   unverzüglich   über   sämtliche,   bisher   nicht

                       bekannte Umstände informieren, die für die Bewertung oder Durchsetzung
                       der streitigen Ansprüche bzw. das Prozesskostenrisiko von Bedeutung sein
                       können.   Diese   Pflichten   wird   der   Anspruchsinhaber   auch   seinen
                       Rechtsanwälten auferlegen.



                    b. Der Anspruchsinhaber wird in folgenden Fällen die Zustimmung von Rightmart
                       im Voraus einholen:











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