Page 4 - _Prozesskostenfinanzierungs_Vertrag_Haubold_karsten_RMAZ-5484811
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−vor jeder Verfügung über die Ansprüche, insbesondere vor einem Verzicht oder

                    dem   Abschluss   eines   unwiderruflichen   Vergleichs   (bei   einem   Vergleich   mit
                    Widerrufsvorbehalt   wird   der   Anspruchsinhaber   nur   mit   Zustimmung   von

                    Rightmart  widerrufen),

                −vor einer Klageerhebung,

                −vor einer gänzlichen oder teilweisen Klagerücknahme,


                −vor der Erklärung einer Erledigung,


                −vor dem Verstreichen Lassen einer Rechtsmittelfrist,


                −vor Einlegung eines Rechtsmittels.


            Ohne vorherige Zustimmung ist Rightmart  unbeschadet ihrer übrigen Rechte zur Zahlung

            der hieraus entstehenden Kosten nicht verpflichtet.

            3.    Pflichten von Rightmart, Finanzierungsleistungen


            Rightmart     zahlt   die   nach   Vertragsschluss   entstehenden   und   zur   Verfolgung   der
            Ansprüche notwendigen Kosten der anwaltlichen Vertretung, die Gerichtskosten, die
            Kosten einer vom Gericht angeordneten Beweisaufnahme sowie die ggf. der Gegenseite

            aufgrund des Verfahrens zu erstattenden Kosten wie folgt:

                    a. Rightmart              zahlt       Anwaltsgebühren        gemäß         dem
                       Rechtsanwaltsvergütungsgesetz       (RVG)      und      Gerichts-      sowie

                       Zwangsvollstreckungskosten   gemäß   den   einschlägigen   Kostengesetzen,
                       insbesondere   gemäß   dem   Gerichtskostengesetz   (GKG).   Eine   zusätzliche
                       Gebühr für etwaige Mehraufwände der Rechtsanwälte durch Einschaltung der

                       Rightmart  als Prozessfinanzierer wird nicht gezahlt. Rightmart  wird mit der
                       beauftragten         Rechtsanwaltskanzlei        eine        entsprechende
                       Vergütungsvereinbarung schließen.


                    b. Aus juristischen Gründen wird und muss die mandatierte Kanzlei, Righmart
                       Rechtsanwalts   GmbH,   eine   den   gesetzlichen   Regelungen   des
                       Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes   entsprechende   Kostennote   für   die
                       Anspruchsdurchsetzung an den Kunden stellen (“RVG-Rechnung”). Rightmart










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