Page 317 - Soziale Beziehungen, unter die Lupe genommen! 2019
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Ethnische Diskriminierung
Zur ethnischen Diskriminierung gehört es, jemanden
aufgrund seiner Hautfarbe, seiner kulturellen Herkunft
oder seiner Religion mit ganz spezifischen Vorurteilen
zu belegen. So kann man einer bestimmten Gruppe z. B.
angeborenes kriminelles Verhalten oder Inkompetenz
unterstellen. Damit rechtfertigt man anschließend dis-
kriminierende Handlungen wie Stellenbewerbungen ab-
zulehnen, uninteressante Aufgaben zu übertragen oder
eine Fortbildung oder Beförderung zu verweigern. Oft
beruht die Diskriminierung auf Vermutungen, die man
gar nicht erst zu bestätigen versucht.
Im Berufsleben kann ethnische Diskriminierung durch
rassistische Bemerkungen oder Ausgrenzungen offen
zum Ausdruck kommen. Häufig zeigt sie sich jedoch in
subtilerer Form: Institutionalisierter Rassismus ist z.B.
ein koordinierter Versuch, eine Person oder Gruppe un-
terzuordnen, indem man sie von Machtpositionen inner-
halb eines Unternehmens ausschließt.
Ethnische Diskriminierung schadet ebenso wie sexu-
elle Diskriminierung den beruflichen Beziehungen. Groll
und Feindseligkeit gegen Einzelne und das gesamte Un-
ternehmen entstehen.
Der Arbeitsplatz bietet ein ideales Umfeld, um gegen
ethnische Diskriminierung vorzugehen, da hier Men-
schen unterschiedlicher ethnischer Herkunft unter dem
gemeinsamen Nenner betriebliche Zielsetzungen zu er-
reichen, zusammenkommen.
Altersbedingte Diskriminierung
Die so genannte Seniorenfeindlichkeit ist ein ver-
gleichsweise junges Phänomen. Früher repräsentierte das
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