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VERKEHRSRECHT               60 Euro verhängt – nach Ansicht
         Daniel Bujack/fotolia.com                                 Anschließen eines           des Gerichts zu Recht.
                                                                   Geldbuße für das
                                                                                               Das Verbot des Paragrafen 23 der
                                                                                               Straßenverkehrsordnung umfasst
                                                                   Ladekabels
                                                                                               halten eines Telefons. Damit soll
        ©                                                          Unter die verbotene Nutzung   das Aufnehmen oder in der Hand
        Erheblicher Blechschaden. Der Vordermann hatte bei Grün gebremst  eines Mobiltelefons fällt auch,   gewährleistet werden, dass der
                                                                   das Gerät während der Fahrt an   Fahrer beide Hände frei hat, um
        VERKEHRSRECHT                                              ein Ladekabel anzuschließen,   fahren zu können. Demnach
        Unfall: Wer bei Grün bremst, hat mit Schuld                entschied das OLG Oldenburg.   umfasst das Verbot nicht nur
                                                                   Ein Lkw-Fahrer hatte während   das Telefonieren, sondern auch,
        Wer ohne zwingenden Grund an   folgende Verkehrsteilnehmer beim   der Fahrt auf der Autobahn sein   dass das Mobiltelefon in die
        einer grünen Ampel abrupt bremst,   Anfahren an der grünen Ampel zur   Handy in die Hand genommen,   Hand genommen wird, um ein
        den trifft eine Mitschuld, wenn es   erhöhten  Aufmerksamkeit und   um es aufzuladen. Gegen ihn   Ladekabel anzuschließen.
        zum Auffahrunfall kommt. Zwar   Bremsbereitschaft verpflichtet sind,   wurde ein Bußgeld in Höhe von      Quelle: VerkehrsRundschau
        trifft einen Auffahrenden in der Re-  musste in diesem Fall der auffah-
        gel die überwiegende Haftung.  Dies   rende Autofahrer den entstanden
        gilt allerdings nicht, wenn der Vor-  Schaden nur zu einem Drittel tra-
        ausfahrende gegen Paragraf 4 Ab-  gen. Den überwiegenden Anteil
        satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung   musste der vorausfahrende Unfall-
        (StVO) verstößt. Darin heißt es: Wer   verursacher übernehmen.
        vorausfährt, darf nicht ohne zwin-      Quelle: VerkehrsRundschau                                                  Christian Ohde/chromorange/picture alliance
        genden Grund stark bremsen.
           In diesem Fall ist der sogenann-  Landgericht Saarbrücken                                         Handy ans Netz
        te Anscheinsbeweis erschüttert,   Urteil vom 20.11.2015                                            hängen bitte nicht
        wonach  der  Auffahrende  grund-  Aktenzeichen 13 S 67/15                                          während der Fahrt
        sätzlich Schuld hat. Obwohl nach-  www.lg-sb.saarland.de                                                          ©


                                                                                                                    Anzeige











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