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gal ob Mittelständler, selbstständiger Hand-
                                                                                             werker oder Selbstfahrer: Sie alle sind glei-
           Bitte begleichen  Echermaßen betroffen. Es gibt immer wieder
           Sie den Betrag …                                                             Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen –
                                                                                        Probleme mit Kunden bzw. Auftraggebern, die

                                                                                        und damit manchmal sogar die Liquidität des
                                                                                        Unternehmens gefährden. Darum ist es wichtig,
                                                                                        höflich, aber bestimmt auf solche offenen For-
                                                                                        derungen hinzuweisen.
                                                                                           So mancher, der auf sein Geld wartet, tut
                                                                                        sich jedoch schwer damit. Viele befürchten, dass
                                                                                        sie mit einem stringenten Mahnwesen ihren
                                                                                        Kunden/Auftraggeber verschrecken könnten.
                                                                                        Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer
                                                                                        Inkasso GmbH, ist da anderer Meinung: „Nach
                                                                                        unserer  Erfahrung  wird  ein  konsequentes
                                                                                        Mahnwesen vielmehr als Zeichen für ein gutes
                                                                                        Firmenmanagement gewertet“, sagt er, „und so-
                                                                                        mit eher positiv wahrgenommen.“
                                                                                           Natürlich gibt es auch den umgekehrten Fall:
                                                                                        Es ist einem (Selbst-)Fahrer nicht möglich, eine
                                                                                        Rechnung zu bezahlen, oder man hat eine offene
                                                                                        Forderung ganz einfach übersehen. In beiden
                                                                                        Fällen ist es wichtig zu wissen, was überhaupt
                                                                                        genau in so einer Mahnung zu stehen hat. „Es
                                                                                        gibt zwar keine besonderen Formvorschriften“,
                                                                                        so Drumann, „doch unnötige ‚Anfängerfehler‘,
                                                                                        etwa bei der Formulierung, sollte man vermei-
                                                                                        den. Sie alleine können schon finanzielle Nach-
                                                                                        teile nach sich ziehen.“ Nachfolgend beantwor-
                                                                                        tet Bernd Drumann die wichtigsten Fragen:

                                                                                        TRUCKER: Gibt es einen Unterschied zwischen
                                                                                        einer „Zahlungserinnerung“ und einer „Mah-
                                                                                        nung“?
                                                                                        Bernd Drumann: „Beide Begriffe bezeichnen in
                                                                                        der Regel ein und dasselbe: eine eindeutige, mög-
                                                                                        lichst schriftliche Aufforderung des Gläubigers
                                                                                        an den Schuldner, die fällige Rechnung zu be-
                                                                                        gleichen. Ob sie Zahlungserinnerung oder Mah-
                                                                                        nung genannt wird – sie sollte auf jeden Fall
                                                                                        deutlich als solche zu erkennen sein (z.B. 1. Mah-
                                                                                        nung, 2. Mahnung, 3. Mahnung). Eines sollte der
                                                                                        Gläubiger aber nicht tun, nämlich beide Begrif-
                                                            Wieder kein Zahlungseingang?   fe nebeneinander verwenden – etwa Zahlungs-
                                                            Wer zu lange darauf wartet,   erinnerung für das erste und Mahnung für alle
                                                            dass der Auftraggeber bezahlt,    Kzenon/Fotolia  weiteren Schreiben; das kann dazu führen, dass
                                                            sollte eine Mahnung schreiben   der Schuldner die Zahlungserinnerung aus-
                                                                                       ©  nahmsweise nicht als ggf. verzugsauslösende
                                                                                        Mahnung begreifen muss.“

           … bis zum 30. des  Monats“: Jeder selbststän -                               Wann ist ein Mahnschreiben angebracht?
                                                                                        „Gemahnt werden kann, wenn die Rechnung zur
           dige Fahrer kommt wohl hin und wieder in die                                 Zahlung fällig ist. Eine Mahnung vor Fälligkeit
                                                                                        ist unwirksam! Gibt man eine solche Forderung
           Verlegenheit, einen säumigen Auftraggeber an-                                an einen Rechtsanwalt ab, sind dessen Kosten
                                                                                        unter Umständen vom Schuldner nicht zu erset-
           mahnen zu müssen. Aber wie sieht eine kauf-                                  zen, weil er durch die – vor Fälligkeit – erstellte
           männisch richtige Mahnung aus? Was ist zu tun?                               Mahnung nicht in Zahlungsverzug geraten ist.
                                                                                        Idealerweise enthält der Vertrag, auf dem die
           Das sollte auch jeder Schuldner wissen.                                      Forderung beruht, eine Regelung zur Fälligkeit
                                                                                        (etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen


           76  Trucker  4/2016
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