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gal ob Mittelständler, selbstständiger Hand-
werker oder Selbstfahrer: Sie alle sind glei-
Bitte begleichen Echermaßen betroffen. Es gibt immer wieder
Sie den Betrag … Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen –
Probleme mit Kunden bzw. Auftraggebern, die
und damit manchmal sogar die Liquidität des
Unternehmens gefährden. Darum ist es wichtig,
höflich, aber bestimmt auf solche offenen For-
derungen hinzuweisen.
So mancher, der auf sein Geld wartet, tut
sich jedoch schwer damit. Viele befürchten, dass
sie mit einem stringenten Mahnwesen ihren
Kunden/Auftraggeber verschrecken könnten.
Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer
Inkasso GmbH, ist da anderer Meinung: „Nach
unserer Erfahrung wird ein konsequentes
Mahnwesen vielmehr als Zeichen für ein gutes
Firmenmanagement gewertet“, sagt er, „und so-
mit eher positiv wahrgenommen.“
Natürlich gibt es auch den umgekehrten Fall:
Es ist einem (Selbst-)Fahrer nicht möglich, eine
Rechnung zu bezahlen, oder man hat eine offene
Forderung ganz einfach übersehen. In beiden
Fällen ist es wichtig zu wissen, was überhaupt
genau in so einer Mahnung zu stehen hat. „Es
gibt zwar keine besonderen Formvorschriften“,
so Drumann, „doch unnötige ‚Anfängerfehler‘,
etwa bei der Formulierung, sollte man vermei-
den. Sie alleine können schon finanzielle Nach-
teile nach sich ziehen.“ Nachfolgend beantwor-
tet Bernd Drumann die wichtigsten Fragen:
TRUCKER: Gibt es einen Unterschied zwischen
einer „Zahlungserinnerung“ und einer „Mah-
nung“?
Bernd Drumann: „Beide Begriffe bezeichnen in
der Regel ein und dasselbe: eine eindeutige, mög-
lichst schriftliche Aufforderung des Gläubigers
an den Schuldner, die fällige Rechnung zu be-
gleichen. Ob sie Zahlungserinnerung oder Mah-
nung genannt wird – sie sollte auf jeden Fall
deutlich als solche zu erkennen sein (z.B. 1. Mah-
nung, 2. Mahnung, 3. Mahnung). Eines sollte der
Gläubiger aber nicht tun, nämlich beide Begrif-
Wieder kein Zahlungseingang? fe nebeneinander verwenden – etwa Zahlungs-
Wer zu lange darauf wartet, erinnerung für das erste und Mahnung für alle
dass der Auftraggeber bezahlt, Kzenon/Fotolia weiteren Schreiben; das kann dazu führen, dass
sollte eine Mahnung schreiben der Schuldner die Zahlungserinnerung aus-
© nahmsweise nicht als ggf. verzugsauslösende
Mahnung begreifen muss.“
… bis zum 30. des Monats“: Jeder selbststän - Wann ist ein Mahnschreiben angebracht?
„Gemahnt werden kann, wenn die Rechnung zur
dige Fahrer kommt wohl hin und wieder in die Zahlung fällig ist. Eine Mahnung vor Fälligkeit
ist unwirksam! Gibt man eine solche Forderung
Verlegenheit, einen säumigen Auftraggeber an- an einen Rechtsanwalt ab, sind dessen Kosten
unter Umständen vom Schuldner nicht zu erset-
mahnen zu müssen. Aber wie sieht eine kauf- zen, weil er durch die – vor Fälligkeit – erstellte
männisch richtige Mahnung aus? Was ist zu tun? Mahnung nicht in Zahlungsverzug geraten ist.
Idealerweise enthält der Vertrag, auf dem die
Das sollte auch jeder Schuldner wissen. Forderung beruht, eine Regelung zur Fälligkeit
(etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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