Page 321 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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5. Teil: Fazit
Die Untersuchung hat gezeigt, dass eine einheitliche Regelung auf dem Gebiet der
Haftung für Gefahrguttransporte in Europa dringend notwendig und durchaus
möglich ist. Überlegungen zur Regelung der Haftung für Gefahrguttransporte
1443 . So wurde auch in England im
existieren seit langem, nicht nur in Deutschland 1
Rahmen des Pearson-Report aus dem Jahre 1978 u.a. die Einführung einer Gefähr-
dungshaftung für besonders gefährliche Tätigkeiten wie z.B. der Umgang mit
1444 Auf
feuer- oder explosionsgefährlichen Gasen oder Flüssigkeiten gefordert. 1
völkerrechtlicher Ebene reichen die Überlegungen sogar bis in das Jahr 1969 zu-
rück, als man nach dem Unfall der „Torrey Canyon“ im Jahre 1967 bei der Erar-
beitung des späteren Ölhaftungsübereinkommens darüber diskutierte, ob neben
Öl auch andere gefährliche Güter vom sachlichen Anwendungsbereich erfasst
1445
werden sollen. 1
Das durchaus vorhandene Bewusstsein hinsichtlich der Möglichkeit einer ge-
meinschaftsrechtlichen Regelung zeigt sich z.B. in der in § 4 Abs. 1 S. 2 PflVG
bestimmten vorsorglichen Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung für
den Fall, dass durch Gemeinschaftsrecht eine Versicherungspflicht zur Deckung
1443 Siehe Herber, TranspR 1983, 5 (7).
1444 Siehe 3. Teil C I 2 e).
1445 Schneider, TranspR 1985, 41 (42); Herber, RabelsZ 1970, 223 (235); Wilde, TranspR 1995, 278.