Page 321 - Haftung für Gefahrguttransporte in Europa : zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen by
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5. Teil: Fazit













                           Die Untersuchung hat gezeigt, dass eine einheitliche Regelung auf dem Gebiet der
                           Haftung für Gefahrguttransporte in Europa dringend notwendig und durchaus
                           möglich ist.  Überlegungen zur Regelung der Haftung für Gefahrguttransporte
                                                                    1443 . So wurde auch in England im
                           existieren seit langem, nicht nur in Deutschland 1
                           Rahmen des Pearson-Report aus dem Jahre 1978 u.a. die Einführung einer Gefähr-
                           dungshaftung für besonders gefährliche Tätigkeiten   wie z.B. der Umgang mit
                                                                                          1444  Auf
                           feuer- oder explosionsgefährlichen  Gasen oder Flüssigkeiten gefordert. 1
                           völkerrechtlicher Ebene reichen die Überlegungen sogar bis in das Jahr 1969 zu-
                           rück, als man nach dem Unfall der „Torrey Canyon“ im Jahre 1967 bei der Erar-
                           beitung des späteren Ölhaftungsübereinkommens darüber diskutierte, ob neben
                           Öl auch  andere gefährliche Güter vom sachlichen  Anwendungsbereich erfasst
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                           werden sollen. 1
                              Das durchaus vorhandene Bewusstsein hinsichtlich der Möglichkeit einer ge-
                           meinschaftsrechtlichen  Regelung zeigt sich  z.B.  in  der  in  § 4 Abs. 1 S. 2 PflVG
                           bestimmten vorsorglichen Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung für
                           den Fall, dass durch Gemeinschaftsrecht eine Versicherungspflicht zur Deckung

                           1443  Siehe Herber, TranspR 1983, 5 (7).
                           1444  Siehe 3. Teil C I 2 e).
                           1445  Schneider, TranspR 1985, 41 (42); Herber, RabelsZ 1970, 223 (235); Wilde, TranspR 1995, 278.
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