Page 325 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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320 Glossar
Völkerrecht ist das Recht der Staatengemeinschaft,
Internationale Verträge, Gewohnheitsrecht und allge-
meine Rechtsgrundsätze.
Völkerrechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten
des Völkerrechts, Staaten, Internationale Organisatio-
nen, Vatikan, u. U. auch Einzelpersonen.
Vollstreckung Durchsetzung eines durch Gesetz, Ur-
teil oder Verwaltungsakt festgelegten Anspruches mit
Zwangsmitteln.
Vollziehende Gewalt Exekutive; die Gewalt die das
Recht umsetzt.
Vollzug praktische Um- und Durchsetzung des Rechts.
Vorabentscheidung Entscheidung des EuGH über ihm
von mitgliedstaatlichen Gerichten vorgelegte Fragen.
Vorbehalt Zusatz zu einer Willenserklärung mit dem
Inhalt, sich die Zustimmung zu einer vertraglichen Be-
stimmung vorzubehalten.
Vorbehalt des Gesetzes in die Rechte der Rechtsun-
terworfenen darf von staatlicher Seite nur aufgrund
Gesetzes oder darauf beruhender Normen eingegrif-
fen werden.
Vorlage Vorabentscheidung: Vorrang des Unions-
rechts: der Vorrang bedeutet, dass das Unionsrecht
dem mitgliedstaatlichen Recht, soweit sich die Rege-
lungsbereiche überschneiden, vorgeht; gibt es etwa
eine EU-Regelung für eine Materie und ebenfalls eine
mitgliedstaatliche Regelung, so ist diese nicht mehr
anwendbar.
Vorrang des Gesetzes Normen dürfen nicht gegen
höherrangige Normen verstoßen.
Waren Bewegliche Sachen des Handelsverkehrs.
Warschauer Pakt ehemaliges Verteidigungsbündnis
der ehemaligen Ostblock-Staaten, Gegenstück zur
NATO.
Wettbewerbsrecht ▶ Abschn. 6.9.4.
WEU Westeuropäische Union, europäische Sicher-
heitsorganisation, aufgelöst 2010.
Wiener Vertragsrechtskonvention Internationaler
völkerrechtlicher Vertrag bezüglich des völkerrechtli-
chen Vertragsrechts.
Wirtschafts- und Währungspolitik ▶ Abschn. 6.9.5.