Page 325 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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320  Glossar


          Völkerrecht  ist das Recht der Staatengemeinschaft,
          Internationale Verträge, Gewohnheitsrecht und allge-
          meine Rechtsgrundsätze.

          Völkerrechtssubjekt  Träger von Rechten und Pflichten
          des Völkerrechts, Staaten, Internationale Organisatio-
          nen, Vatikan, u. U. auch Einzelpersonen.

          Vollstreckung  Durchsetzung eines durch Gesetz, Ur-
          teil oder Verwaltungsakt festgelegten Anspruches mit
          Zwangsmitteln.

          Vollziehende Gewalt  Exekutive; die Gewalt die das
          Recht umsetzt.
          Vollzug  praktische Um- und Durchsetzung des Rechts.

          Vorabentscheidung  Entscheidung des EuGH über ihm
          von mitgliedstaatlichen Gerichten vorgelegte Fragen.

          Vorbehalt  Zusatz zu einer Willenserklärung mit dem
          Inhalt, sich die Zustimmung zu einer vertraglichen Be-
          stimmung vorzubehalten.

          Vorbehalt des Gesetzes  in die Rechte der Rechtsun-
          terworfenen darf von staatlicher Seite nur aufgrund
          Gesetzes oder darauf beruhender Normen eingegrif-
          fen werden.

          Vorlage  Vorabentscheidung:  Vorrang des Unions-
          rechts: der Vorrang bedeutet, dass das Unionsrecht
          dem mitgliedstaatlichen Recht, soweit sich die Rege-
          lungsbereiche überschneiden, vorgeht; gibt es etwa
          eine EU-Regelung für eine Materie und ebenfalls eine
          mitgliedstaatliche Regelung, so ist diese nicht mehr
          anwendbar.

          Vorrang des Gesetzes  Normen dürfen nicht gegen
          höherrangige Normen verstoßen.

          Waren  Bewegliche Sachen des Handelsverkehrs.
          Warschauer Pakt  ehemaliges Verteidigungsbündnis
          der ehemaligen Ostblock-Staaten, Gegenstück zur
          NATO.
          Wettbewerbsrecht  ▶ Abschn. 6.9.4.

          WEU  Westeuropäische Union, europäische Sicher-
          heitsorganisation, aufgelöst 2010.
          Wiener Vertragsrechtskonvention  Internationaler
          völkerrechtlicher Vertrag bezüglich des völkerrechtli-
          chen Vertragsrechts.
          Wirtschafts- und Währungspolitik  ▶ Abschn. 6.9.5.
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