Page 323 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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318 Glossar
Rückwirkungsverbot nulla poene sine lege. Staatshaftung Haftung der Staaten gegenüber Per-
sonen für rechtswidriges Handeln. Francovich-Urteil.
Sachen bewegliche oder unbewegliche körperliche
Gegenstände, die sinnlich wahrnehmbar sind, beweg- Staatszielbestimmung eine nicht konkret bindende
liche Sachen sind auch Waren. Norm, mit der sich ein Staat ein Ziel vorgibt: etwa Um-
weltschutz.
Sachverhalt bezeichnet die Fakten einer Begebenheit
des Lebens, die rechtlich geprüft werden soll. Stellungnahme Akt der Union, mit dem zu einer Frage
Stellung genommen wird, nicht bindend.
Schengener Abkommen zwei Abkommen, vorwie-
gend dem Abbau der innerunionalen Grenzkontrollen Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen
gewidmet. eines Steuerpflichtigen, die keine Gegenleistung dar-
stellen und vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen
Schranken eines Grundrechts Beschränkungen des allen auferlegt werden.
Schutzbereichs.
Straßburg Sitz des Europäischen Parlaments, der EU-
Sekundärrecht vom Primärrecht der EU abgeleitetes Verwaltung, des Europarates und des Europäischen
Recht. Menschenrechtsgerichtshofes.
Ser. Series (Sammlung des EGMR). Struktursicherungsklausel Norm oder Teil einer
Norm, nach der/m nur bei Erhaltung der Strukturen
Self-executing selbstausführend, so bezeichnet man einer Organisation ein Staat an die Organisation ge-
Normen, die keiner weiteren Ausführungsnormen be- bunden sein will.
dürfen und unmittelbar anwendbar sind, der Begriff
stammt aus dem Völkerrecht. Subsidiarität bedeutet allgemein, dass etwas erst in
zweiter Linie gilt oder anwendbar ist; Prinzip der EU,
Sicherheitsrat Hauptorgan der UNO. dass sie selbst bei Vorliegen einer konkurrierenden
Kompetenz nur dann etwas regeln darf, wenn die
Sichtvermerk bedeutet Visum, die amtliche Bestäti- Materie besser als auf nationaler regionaler Ebene zu
gung des Rechts zur Einreise, Ausreise oder zum Auf- erfassen ist.
enthalt in einen/m Staat.
Subsumtion Technik der Gesetzesanwendung auf ei-
Sitte meint zweierlei, erstens eine länger dauernde nen Sachverhalt.
Übung, zweitens die dem Anstandsgefühl aller billig
und gerecht Denkenden entsprechenden Vorstellun- Supranationales Recht Normen, die im Gegensatz
gen von Moral. zum Völkerrecht (Gleichordnung der Staaten) auch
gegen den Willen eines Staates wirken und deshalb
Slg. Sammlung des Gerichtshofs der Europäischen „über“ den Staaten stehen.
Union EuGH
TA Luft deutsche Verwaltungsvorschrift über Grenz-
Solange I und II Beschlüsse des BVerfG: beinhalten werte für Schadstoffe in der Luft, Folge einer Richtlinie
Äußerungen zum Verhältnis der Unionsgrundrechte der EU.
zu den Grundrechten des GG.
Tatbestand Teil einer Norm, der die Lebenstatsachen
Souveränität allgemein die Eigenschaft eines Staates, umreißt, die Voraussetzung für die Anwendung der
dass ihm auf seinem Hoheitsgebiet die alleinige Ent- Norm sind.
scheidungsgewalt zukommt, kein Rechtssubjekt steht
über ihm; der Begriff wurde von Jean Bodin geprägt. Tatbestandsmerkmal Meistens enthält ein Tatbestand
mehrere Merkmale, die erfüllt sein müssen, damit die
Staaten sind ursprüngliche Inhaber der Rechtspersön- Rechtsfolge eintritt; Merkmale sind die abstrakt gefass-
lichkeit auf der Ebene des Völkerrechts. ten Teile eines Lebenssachverhalts.
Staatenbeschwerde staatliche Beschwerde gegen ei- Territoriale Integrität Unversehrtheit des Territoriums
nen anderen Staat im Rahmen der EMRK. eines Staates vor Eingriffen anderer Staaten.