Page 323 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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318  Glossar


          Rückwirkungsverbot  nulla poene sine lege.  Staatshaftung  Haftung der Staaten gegenüber Per-
                                              sonen für rechtswidriges Handeln. Francovich-Urteil.
          Sachen  bewegliche oder unbewegliche körperliche
          Gegenstände, die sinnlich wahrnehmbar sind, beweg-  Staatszielbestimmung  eine nicht konkret bindende
          liche Sachen sind auch Waren.       Norm, mit der sich ein Staat ein Ziel vorgibt: etwa Um-
                                              weltschutz.
          Sachverhalt  bezeichnet die Fakten einer Begebenheit
          des Lebens, die rechtlich geprüft werden soll.  Stellungnahme  Akt der Union, mit dem zu einer Frage
                                              Stellung genommen wird, nicht bindend.
          Schengener Abkommen  zwei Abkommen, vorwie-
          gend dem Abbau der innerunionalen Grenzkontrollen   Steuern  sind einmalige oder laufende Geldleistungen
          gewidmet.                           eines Steuerpflichtigen, die keine Gegenleistung dar-
                                              stellen und vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen
          Schranken eines Grundrechts  Beschränkungen des   allen auferlegt werden.
          Schutzbereichs.
                                              Straßburg  Sitz des Europäischen Parlaments, der EU-
          Sekundärrecht  vom Primärrecht der EU abgeleitetes   Verwaltung, des Europarates und des Europäischen
          Recht.                              Menschenrechtsgerichtshofes.
          Ser.  Series (Sammlung des EGMR).   Struktursicherungsklausel  Norm oder  Teil einer
                                              Norm, nach der/m nur bei Erhaltung der Strukturen
          Self-executing  selbstausführend, so bezeichnet man   einer Organisation ein Staat an die Organisation ge-
          Normen, die keiner weiteren Ausführungsnormen be-  bunden sein will.
          dürfen und unmittelbar anwendbar sind, der Begriff
          stammt aus dem Völkerrecht.         Subsidiarität  bedeutet allgemein, dass etwas erst in
                                              zweiter Linie gilt oder anwendbar ist; Prinzip der EU,
          Sicherheitsrat  Hauptorgan der UNO.  dass sie selbst bei Vorliegen einer konkurrierenden
                                              Kompetenz nur dann etwas regeln darf, wenn die
          Sichtvermerk  bedeutet Visum, die amtliche Bestäti-  Materie besser als auf nationaler regionaler Ebene zu
          gung des Rechts zur Einreise, Ausreise oder zum Auf-  erfassen ist.
          enthalt in einen/m Staat.
                                              Subsumtion  Technik der Gesetzesanwendung auf ei-
          Sitte  meint zweierlei, erstens eine länger dauernde   nen Sachverhalt.
          Übung, zweitens die dem Anstandsgefühl aller billig
          und gerecht Denkenden entsprechenden Vorstellun-  Supranationales Recht  Normen, die im Gegensatz
          gen von Moral.                      zum  Völkerrecht (Gleichordnung der Staaten) auch
                                              gegen den Willen eines Staates wirken und deshalb
          Slg.  Sammlung des Gerichtshofs der Europäischen   „über“ den Staaten stehen.
          Union EuGH
                                              TA Luft  deutsche Verwaltungsvorschrift über Grenz-
          Solange I und II  Beschlüsse des BVerfG: beinhalten   werte für Schadstoffe in der Luft, Folge einer Richtlinie
          Äußerungen zum Verhältnis der Unionsgrundrechte   der EU.
          zu den Grundrechten des GG.
                                              Tatbestand  Teil einer Norm, der die Lebenstatsachen
          Souveränität  allgemein die Eigenschaft eines Staates,   umreißt, die Voraussetzung für die Anwendung der
          dass ihm auf seinem Hoheitsgebiet die alleinige Ent-  Norm sind.
          scheidungsgewalt zukommt, kein Rechtssubjekt steht
          über ihm; der Begriff wurde von Jean Bodin geprägt.  Tatbestandsmerkmal  Meistens enthält ein Tatbestand
                                              mehrere Merkmale, die erfüllt sein müssen, damit die
          Staaten  sind ursprüngliche Inhaber der Rechtspersön-  Rechtsfolge eintritt; Merkmale sind die abstrakt gefass-
          lichkeit auf der Ebene des Völkerrechts.  ten Teile eines Lebenssachverhalts.

          Staatenbeschwerde  staatliche Beschwerde gegen ei-  Territoriale Integrität  Unversehrtheit des Territoriums
          nen anderen Staat im Rahmen der EMRK.  eines Staates vor Eingriffen anderer Staaten.
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