Page 320 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
P. 320
–
315
Glossar
IWF Internationaler Währungsfonds, Nebenorganisa- Kompetenz-Kompetenz die Befugnis, sich selbst eine
tion der UNO, Ziele sind Förderung der währungspoli- neue Befugnis zu geben.
tischen Zusammenarbeit, ausgeglichenen Wachstums
des Welthandels etc. Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa: OSZE
Judikative rechtsprechende Gewalt, Gerichte; die an-
deren beiden Gewalten sind Exekutive und Legislative. Konkurrierende Kompetenz Kompetenz der Union,
solange die Union diese Kompetenz nicht genutzt hat,
Juristische Personen sind Gebilde, denen erst eine dürfen die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet Regelun-
Norm die Rechtspersönlichkeit verleiht. Bsp Aktienge- gen erlassen.
sellschaft.
Konvergenz Prinzip der WWU.
Kabinett Verwaltungsbehörde der EU, unterstützt die
Kommissare/innen. KSZE siehe OSZE.
Kabotage Transport durch mitgliedstaatsfremde Un- KSZE-Folgetreffen Konferenzen der KSZE nach dem
ternehmen. ersten Treffen in Helsinki 1975.
Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit Grundfreiheit KSZE-Schlussakten schriftlich niedergelegte Ergeb-
des AEUV, gilt für den freien grenzüberschreitenden nisse der KSZE-Konferenzen, rechtlich nicht bindend.
Fluss von Kapital und finanziellen Zuwendungen.
Legal rechtmäßig, dem Recht entsprechend.
Kartell Absprache unter verschiedenen Unternehmen.
Legislative gesetzgebende Gewalt, die anderen bei-
Keck-Urteil des EuGH, Einschränkung der Dassonville- den Gewalten sind Exekutive und Judikative.
Formel auf produktbezogene Beschränkungen.
Legitim moralisch zulässig, nicht zu verwechseln mit
Klagebefugnis Ist vor einem Gericht nur gegeben, legal, was rechtlich zulässig meint.
wenn die Verletzung eigener Rechte gerügt wird, es
soll nicht jeder des Anderen Rechte einklagen können. Legitimation allgemein der Nachweis einer Berech-
tigung.
Klausel anderes Wort für eine Norm oder einen Teil
einer Norm oder eines Vertrages, meistens in dem Fall Lex posterior derogat legi priori Rechtsgrundsatz: die
verwandt, wo die Klausel eine entscheidende Bestim- spätere Norm bricht die frühere Norm.
mung ist.
Lissabonner Vertrag Neufassung und Neunummerie-
Kodifikation systematische Zusammenfassung von rung des EUV und AEUV.
Normen in einem Gesetz, Vertrag o. ä.
Lissabon-Urteil Urteil des BVerfG zur Verfassungsmä-
Kohärenz Gleichlauf. ßigkeit des Lissabonner Vertrags.
Kollektive Sicherheit wird gewährleistet durch inter- Luxemburg Sitz des EuGH und des Gerichts.
nationale Verträge, in denen sich die Mitglieder gegen-
seitig zu Beistand im Falle eines Angriffs eines anderen Luxemburger Vereinbarungen rechtlich nicht bin-
Staates verpflichten. dende Vereinbarungen der Mitgliedstaaten, wonach
auch bei nach den Verträgen vorgesehenen Mehrheits-
Komitologie-Beschluss Ratsbeschluss bezüglich der abstimmungen bis zur Einstimmigkeit zu verhandeln
Übertragung von Durchführungsbefugnissen vom Rat ist.
an die Kommission.
Maastrichter Vertrag Vertrag zur Gründung der EU.
Kommission Organ der Europäischen Union.
Maastricht-Urteil des BVerfG Urteil auf Verfassungs-
Kommunales Wahlrecht Wahlrecht auf Gemeinde- beschwerden wegen der Behauptung, das Zustim-
und Stadtebene. mungsgesetz zum Unionsvertrag verletze das GG.
Marktbürger Bürger eines Mitgliedstaates der EU.