Page 320 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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          Glossar


          IWF  Internationaler Währungsfonds, Nebenorganisa-  Kompetenz-Kompetenz  die Befugnis, sich selbst eine
          tion der UNO, Ziele sind Förderung der währungspoli-  neue Befugnis zu geben.
          tischen Zusammenarbeit, ausgeglichenen Wachstums
          des Welthandels etc.                Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in
                                              Europa: OSZE
          Judikative  rechtsprechende Gewalt, Gerichte; die an-
          deren beiden Gewalten sind Exekutive und Legislative.  Konkurrierende Kompetenz  Kompetenz der Union,
                                              solange die Union diese Kompetenz nicht genutzt hat,
          Juristische Personen  sind Gebilde, denen erst eine   dürfen die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet Regelun-
          Norm die Rechtspersönlichkeit verleiht. Bsp Aktienge-  gen erlassen.
          sellschaft.
                                              Konvergenz  Prinzip der WWU.
          Kabinett  Verwaltungsbehörde der EU, unterstützt die
          Kommissare/innen.                   KSZE  siehe OSZE.
          Kabotage  Transport durch mitgliedstaatsfremde Un-  KSZE-Folgetreffen  Konferenzen der KSZE nach dem
          ternehmen.                          ersten Treffen in Helsinki 1975.
          Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit  Grundfreiheit   KSZE-Schlussakten  schriftlich niedergelegte Ergeb-
          des AEUV, gilt für den freien grenzüberschreitenden   nisse der KSZE-Konferenzen, rechtlich nicht bindend.
          Fluss von Kapital und finanziellen Zuwendungen.
                                              Legal  rechtmäßig, dem Recht entsprechend.
          Kartell  Absprache unter verschiedenen Unternehmen.
                                              Legislative  gesetzgebende Gewalt, die anderen bei-
          Keck-Urteil  des EuGH, Einschränkung der Dassonville-  den Gewalten sind Exekutive und Judikative.
          Formel auf produktbezogene Beschränkungen.
                                              Legitim  moralisch zulässig, nicht zu verwechseln mit
          Klagebefugnis  Ist vor einem Gericht nur gegeben,   legal, was rechtlich zulässig meint.
          wenn die Verletzung eigener Rechte gerügt wird, es
          soll nicht jeder des Anderen Rechte einklagen können.  Legitimation  allgemein der Nachweis einer Berech-
                                              tigung.
          Klausel  anderes Wort für eine Norm oder einen Teil
          einer Norm oder eines Vertrages, meistens in dem Fall   Lex posterior derogat legi priori  Rechtsgrundsatz: die
          verwandt, wo die Klausel eine entscheidende Bestim-  spätere Norm bricht die frühere Norm.
          mung ist.
                                              Lissabonner Vertrag  Neufassung und Neunummerie-
          Kodifikation  systematische  Zusammenfassung von   rung des EUV und AEUV.
          Normen in einem Gesetz, Vertrag o. ä.
                                              Lissabon-Urteil  Urteil des BVerfG zur Verfassungsmä-
          Kohärenz  Gleichlauf.               ßigkeit des Lissabonner Vertrags.

          Kollektive Sicherheit  wird gewährleistet durch inter-  Luxemburg  Sitz des EuGH und des Gerichts.
          nationale Verträge, in denen sich die Mitglieder gegen-
          seitig zu Beistand im Falle eines Angriffs eines anderen   Luxemburger  Vereinbarungen  rechtlich nicht bin-
          Staates verpflichten.               dende Vereinbarungen der Mitgliedstaaten, wonach
                                              auch bei nach den Verträgen vorgesehenen Mehrheits-
          Komitologie-Beschluss  Ratsbeschluss bezüglich der   abstimmungen bis zur Einstimmigkeit zu verhandeln
          Übertragung von Durchführungsbefugnissen vom Rat   ist.
          an die Kommission.
                                              Maastrichter Vertrag  Vertrag zur Gründung der EU.
          Kommission  Organ der Europäischen Union.
                                              Maastricht-Urteil des BVerfG  Urteil auf Verfassungs-
          Kommunales Wahlrecht  Wahlrecht auf Gemeinde-   beschwerden wegen der Behauptung, das Zustim-
          und Stadtebene.                     mungsgesetz zum Unionsvertrag verletze das GG.
                                              Marktbürger  Bürger eines Mitgliedstaates der EU.
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