Page 319 - Europarecht Schnell erfasst Auflage 5 (+13.01.2017)
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314  Glossar


          Gemischte Abkommen  völkerrechtliche Abkommen   Harmonisierung  Angleichung der dem Binnenmarkt
          der EU und der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten.  zugrundeliegenden nationalen Rechtsvorschriften
                                              durch Rechtsakte der EU.
          Generalanwalt beim EuGH  die Anwälte unterstützen
          den EuGH, indem sie Stellungnahmen, sog. Schlussan-  Hohe Behörde  früherer Name der Kommission.
          träge, in den EuGH-Verfahren abgeben.
                                              Hoheitsrechte  alle dem Staat in Ausübung seiner
          Generalsekretariat  unterstützt den Ministerrat.  Staatsgewalt zustehenden Befugnisse.

          Gericht  Vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon als   Horizontale Wirkung  Wirkung unter Gleichgeordne-
          Europäisches Gericht 1. Instanz bezeichnet.  ten, nicht nur im Über-/Unterordnungsverhältnis.

          Gesamtschuldner  Mehrere Schuldner haften jeweils   Immanente Schranken  sich aus dem Tatbestand der
          für die gesamte Schuld, leistet einer, sind die anderen   Norm selbst ergebende Einschränkungen des Schutz-
          ihm ausgleichspflichtig.            bereichs.

          Geschäftsfähigkeit  ist die Fähigkeit, durch eigenes   Implied powers  Kompetenz der EU nicht aufgrund
          Handeln wirksame Rechtsgeschäfte vorzunehmen.  ausdrücklicher Ermächtigung, sondern auch in dem
                                              Fall, wo das Fehlen einer Kompetenz ausdrückliche
          Gesetz  im formellen Sinne ist es ein nach dem im   EU-Kompetenzen sinnlos und unbrauchbar machen
          Grundgesetz vorgesehenen Verfahren verabschiedetes   würde.
          Gesetz; ein Gesetz im materiellen Sinne liegt vor, wenn
          eine Norm für viele Fälle (abstrakt) und viele Personen   Indirekter Vollzug  Umsetzung des Unionsrechts
          (generell) etwas regelt.            durch die Behörden der Mitgliedstaaten.

          Gesetzmäßigkeit der Verwaltung  allgemeiner Rechts-  Individualbeschwerde vor dem EGMR  Rechtsmittel
          grundsatz des Unionsrechts, nach dem die Behörden   gegen staatliches Handeln.
          sich immer an das gesamte Unionsrecht zu halten
          haben.                              Industrie  Gesamtheit aller gewerblichen Betriebe, die
                                              sich vor allem durch automatisierte Massenproduktion
          Gewaltenteilung  Trennung der Staatsgewalt in meh-  auszeichnen.
          rere, sich gegenseitig kontrollierende Teile. Im GG: Ex-
          ekutive, Legislative, Judikative.   Inflation  die sich durch  Vermehrung der Geldmit-
                                              telmenge ergebende Geldentwertung; eine Geldver-
          Gleichheitsgrundsatz  unionsrechtliches Grundrecht,   mehrung kann dann inflatorische  Wirkung haben,
          Gleiches ist gleich zu behandeln, Ungleiches darf un-  wenn ihr keine entsprechende Erzeugung von Waren
          gleich behandelt werden.            gegenübersteht.
          GO-Kom  Geschäftsordnung der Kommission.  Instanz  Rechtszug im gerichtlichen Verfahren.

          GO-Rat  Geschäftsordnung des Rates.  Intergouvernementale Zusammenarbeit  Koopera-
                                              tion der Mitgliedstaaten.
          Grundfreiheiten  Warenverkehrsfreiheit,  Arbeitneh-
          merfreizügigkeit, Dienstleistung-, Niederlassungs- ,   Internationales Privatrecht (IPR)  Nationale Regelun-
          Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit.  gen, die festlegen, welches nationale Recht bei grenz-
                                              überschreitenden privatrechtlichen Sachverhalten
          Grundrechte  des Europäischen Unionsrechts.  anzuwenden ist.

          GZT  Gemeinsamer Zolltarif der EU im Handel mit Dritt-  Internationales Recht  Recht, welches nicht national
          staaten.                            begrenzt, sondern staatenübergreifend gilt.
          Haftung  Verpflichtung, für ein Handeln oder Unterlas-  Intervention  Einmischung in die inneren Angelegen-
          sen rechtlich einzustehen.          heiten eines Staates, auch das militärische Eindringen
                                              in ein anderes Staatsgebiet.
          Handelspolitik der EU   gemeinsame Politik im Verhält-
          nis zu Drittstaaten.
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