Page 26 - RUWA Prozesshandbuch
P. 26

Nein:
                         - Meldung an Rechnungsersteller
                         - Weiterführung wie vorgängig beschrieben

                         Ja:
                         - Meldung an Rechnungsersteller mit Anpassungsanforderungen

                         - Rechnung wird durch Rechnungsersteller angepasst und situativ nochmals zur Kontrolle an
                           Projektleiter gesendet
                         - Weiterführung wie vorgängig beschrieben


                         Debitoren «Devisprojekte»
                         Die Schlussrechnung wird durch die GL erstellt.



                               ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN ARCHITEKTEN / BAULEITER NOTWENDIG?



                                                                           NEIN

                                                                 JA


                         Nein: Weiterleitung der Rechnung:
                         - Exemplar «1»     Kunde / Kundenvertreter zur Zahlung
                         - Exemplar «2»     wie vorgängig beschrieben
                         - Exemplar «3»     wird durch den Rechnungsteller im Objektordner abgelegt


                         Ja: Überprüfung durch Architekt / Bauleiter
                         - Ein Vorabzug der Schlussrechnung geht an den Architekten / Bauleiter zwecks
                           Überprüfung.










                ruwa holzbau                                                                   26
                Kantonsstrasse 3
                7240 Küblis
                081 332 11 80
                info@ruwa.ch
                ruwa.ch
   21   22   23   24   25   26   27   28   29   30   31