Page 26 - RUWA Prozesshandbuch
P. 26
Nein:
- Meldung an Rechnungsersteller
- Weiterführung wie vorgängig beschrieben
Ja:
- Meldung an Rechnungsersteller mit Anpassungsanforderungen
- Rechnung wird durch Rechnungsersteller angepasst und situativ nochmals zur Kontrolle an
Projektleiter gesendet
- Weiterführung wie vorgängig beschrieben
Debitoren «Devisprojekte»
Die Schlussrechnung wird durch die GL erstellt.
ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN ARCHITEKTEN / BAULEITER NOTWENDIG?
NEIN
JA
Nein: Weiterleitung der Rechnung:
- Exemplar «1» Kunde / Kundenvertreter zur Zahlung
- Exemplar «2» wie vorgängig beschrieben
- Exemplar «3» wird durch den Rechnungsteller im Objektordner abgelegt
Ja: Überprüfung durch Architekt / Bauleiter
- Ein Vorabzug der Schlussrechnung geht an den Architekten / Bauleiter zwecks
Überprüfung.
ruwa holzbau 26
Kantonsstrasse 3
7240 Küblis
081 332 11 80
info@ruwa.ch
ruwa.ch

