Page 23 - RUWA Prozesshandbuch
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2. Administrationsprozesse
2.1 Finanzen
2.1.1 Finanzbuchhaltung / Betriebsbuchhaltung
Die Führung der Finanzbuchhaltung (FIBU) liegt in der Verantwortung des Geschäftsführers.
Die Führung einer allfälligen Betriebsbuchhaltung erfolgt im Ermessen des Geschäftsführers.
2.1.2 Jahresabschluss
Die Erstellung des Jahresabschlusses liegt in der Verantwortung des Geschäftsführers.
Dieser erfolgt in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der beauftragten Treuhandstelle.
Es wird ein steueroptimierter Jahresabschluss erstellt. Zusätzlich wird ein interner Abschluss
erarbeitet, welcher den effektiven Geschäftserfolg der Unternehmung ausweist.
Abgrenzungen
Die finale Festlegung der angefangenen Arbeiten erfolgt durch den Geschäftsführer in Zusam-
menarbeit mit den Bereichsleitern.
Inventar / Warenvorräte
Die Ermittlung der Werte für Inventar und Warenbestände obliegt dem Bereichsleiter Sägerei
/ Hoblerei / Trocknerei.
Er führt diese Bewertung für die gesamte Unternehmung durch und bespricht sich bei Bedarf
mit den übrigen Bereichsleitern sowie dem Geschäftsführer.
Abschreibungen
Die Abschreibungsbeträge werden durch den Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit der
Treuhandstelle definiert.
Abgrenzungen für Inventar / Abschreibungen
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