Page 28 - RUWA Prozesshandbuch
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Bearbeitungsprioritäten
Priorität 1
Priorität 2
Priorität 3
2.2.2 Unfall / Krankheit
Unfallmeldungen
Unfälle müssen der SUVA gemeldet werden, Vorgehensweise wie folgt:
- Mitarbeitende melden (Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle) rasch möglichst.
- Je nach Situation wird entschieden, ob eine Meldung an die SUVA erfolgt.
- Bagatellunfall NBU = immer melden zu statistischen Zwecken
- Bagatellunfall BU = wird eventuell nicht gemeldet, abhängig davon, wie hoch eine Rück-
fallgefahr oder schlechter Heilungsverlauf sein könnte. Allfällige Arztkosten trägt Unter-
nehmen, die Rechnung muss aktiv beim Arzt bestellt werden.
- Ordentliche Unfälle NBU und BU = werden immer gemeldet, Unfallformular ausfüllen (Mo-
mentan auf dem Sunet) und das Mitarbeiterformular an den Patienten abgeben
- Von Seiten SUVA erfolgt eine Rückmeldung bezüglich Kostengutsprache.
- Arztzeugnisse und sonstige Unfallunterlagen an SUVA weiterleiten, entsprechende Kopien wer-
den im Falldossier abgelegt.
- Abrechnungsformular von SUVA kopieren, einmal für Buchhaltung und einmal für Falldossier.
Mit Kopierstempel versehen, damit klar ist, dass es an beiden Orten vorhanden ist.
- Zahlungseingänge von SUVA werden buchhalterisch erfasst und dem Arbeitnehmer im Lohn-
lauf mit Erfassung in der Lohnabrechnung vergütet (hat nur Auswirkung auf AHV-Bruttolohn)
- Erfassungen in der Lohnabrechnung werden auf dem Übersichtsblatt SUVA-Abrechnungen im
Falldossier erfasst, mit Name, von…bis, Betrag und wann im Lohn in Abzug gebracht.
- Ist der Fall abgeschlossen, erfolgt eine Querkontrolle, ob alle dem Mitarbeiter vergüteten Tag-
geldzahlungen durch Zahlungen der SUVA gedeckt sind.
- Der Fall wird betriebsintern abgeschlossen und die Dokumente zu den Akten gelegt.
2.2.3 Erwerbsersatzordnung EO
XXX
2.2.3.1 YY
XXX
2.2.4 Löhne / Gehaltszulagen
XXX
2.2.4.1 YY
XXX
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