Page 62 - RUWA Prozesshandbuch
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4.1.2     Fahrzeuge

                         Die Fahrzeuge werden jeweils einer dafür zuständigen Person zugeordnet. Die Zuordnung ist
                         auf der Aufgabenmatrix ersichtlich.

                         Die jeweilige Person stellt folgende Punkte sicher:
                         - Fahrzeugreinigung
                             -  Reinigung des Fahrzeuges, in der Regel wöchentlich
                             -  Ordnung im Fahrzeug
                             -  Vervollständigung Fahrzeugeinrichtung

                         - Betriebsbereitschaft
                             -  Oelstandskontrolle
                             -  Nachfüllung Scheibenwischwasser
                             -  Kühlwasserkontrolle
                             -  Sicherstellung, dass genügend und funktionsfähige Bindemittel vorhanden sind
                             -  Kontrolle Bremsflüssigkeit

                         - Unterhalt
                             -  Sicherstellung das Service fristgerecht ausgeführt wird
                             -  Radwechsel Sommer / Winter
                             -  Organisation von Reparaturen
                             -  Sicherstellung, dass Vignette gelöst ist


               4.1.3     Maschinen und Geräte

                         Die Verantwortlichkeit für die Maschinen und Geräte liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen
                         Bereichsleiter (Zimmerei, Schreinerei, Sägerei / Trocknerei, Hoblerei).

                         Grundsätzlich sind folgende Punkte sicherzustellen.
                         - jederzeitige Funktions- und Einsatzbereitschaft
                         - Sicherstellung, dass die Arbeitssicherheitsvorschriften gemäss SUVA und Hersteller
                           eingehalten sind
                         - Durchführung der täglichen, wöchentlichen Parkdienstarbeiten
                         - Sicherstellung, dass die vom Hersteller empfohlenen Unterhalts- und Servicearbeiten
                           durchgeführt oder entsprechend in Auftrag gegeben werden

                         Der / die Verantwortlichen für die jeweiligen Maschinen und Geräte stellen sicher:
                         - dass der Ersatz für Verbrauchs- und Verschleissmaterial zeitgerecht bestellt wird

                         - dass Reparaturarbeiten, welche nicht selbst behoben werden können, in Auftrag gegeben
                           werden




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