Page 62 - RUWA Prozesshandbuch
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4.1.2 Fahrzeuge
Die Fahrzeuge werden jeweils einer dafür zuständigen Person zugeordnet. Die Zuordnung ist
auf der Aufgabenmatrix ersichtlich.
Die jeweilige Person stellt folgende Punkte sicher:
- Fahrzeugreinigung
- Reinigung des Fahrzeuges, in der Regel wöchentlich
- Ordnung im Fahrzeug
- Vervollständigung Fahrzeugeinrichtung
- Betriebsbereitschaft
- Oelstandskontrolle
- Nachfüllung Scheibenwischwasser
- Kühlwasserkontrolle
- Sicherstellung, dass genügend und funktionsfähige Bindemittel vorhanden sind
- Kontrolle Bremsflüssigkeit
- Unterhalt
- Sicherstellung das Service fristgerecht ausgeführt wird
- Radwechsel Sommer / Winter
- Organisation von Reparaturen
- Sicherstellung, dass Vignette gelöst ist
4.1.3 Maschinen und Geräte
Die Verantwortlichkeit für die Maschinen und Geräte liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen
Bereichsleiter (Zimmerei, Schreinerei, Sägerei / Trocknerei, Hoblerei).
Grundsätzlich sind folgende Punkte sicherzustellen.
- jederzeitige Funktions- und Einsatzbereitschaft
- Sicherstellung, dass die Arbeitssicherheitsvorschriften gemäss SUVA und Hersteller
eingehalten sind
- Durchführung der täglichen, wöchentlichen Parkdienstarbeiten
- Sicherstellung, dass die vom Hersteller empfohlenen Unterhalts- und Servicearbeiten
durchgeführt oder entsprechend in Auftrag gegeben werden
Der / die Verantwortlichen für die jeweiligen Maschinen und Geräte stellen sicher:
- dass der Ersatz für Verbrauchs- und Verschleissmaterial zeitgerecht bestellt wird
- dass Reparaturarbeiten, welche nicht selbst behoben werden können, in Auftrag gegeben
werden
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