Page 10 - Finanzielle Unternehmensführung
P. 10
Der Zwischenabschluss
Grundsätzlich wird der Zwischenabschluss analog dem nachfolgt beschriebenen
Jahresabschluss erstellt. Die Herausforderung liegt dabei darin, dass Kosten (Aufwand) und
Nutzen in einem angemessenen Verhältnis sind.
Einige Überlegungen dazu:
- In welchem Intervall soll der Zwischenabschluss erstellt werden.
- pro Monat
- pro Quartal (März, Juni, September)
- Halbjahresabschluss
- Wird der Abschluss über die Gesamtunternehmung oder auch für einzelne Bereiche
(Abteilungen) erstellt.
- Welche Informationen wollen wir aus den Zwischenabschlüssen erhalten, welche
Schlüsse, Konsequenzen und Massnahmen ziehen wir aus den Ergebnissen.
- Wie genau soll der Zwischenabschluss sein, insbesondere die Abgrenzungen
sind in der Regel die „Knacknuss“.
- Anteile für 13-Monatslohn sind in den Personalkosten zu berücksichtigen.
- Sonstige schon bekannte Abgrenzungspositionen sind ebenfalls zu
berücksichtigen.
Empfehlung:
- Auf den Stichtag des Zwischenabschlusses werden sämtliche Teilzahlungsgesuche
der laufenden Objekte erstellt.
Diese Massnahme hat zwei Effekte:
- die Rechnungsstellung ist „à jour“
- die Abgrenzungen für den ZA im Bereich der Arbeiten ist einfach abzuleiten
- Der ZA wird auf Basis der laufenden Buchhaltung erstellt, entsprechende
Korrekturen werden im „Zusatzbericht zum ZA vermerkt.
- Erträge gemäss Buchhaltung 2560000.00
- Noch nicht erfasste Arbeiten 120000.00
- Total Erträge 2680000.00
- Es ist empfehlenswert, zum ZA ein entsprechender Zusatzbericht erstellen zu
lassen.
- Erläuterungen zu den Abschlusszahlen
- Würdigung der Abschlusszahlen
- Massnahmenempfehlung
10
Bernhard Beratung & Realisierung, Zugerstrasse 60B, 6314 Unterägeri, Telefon 041 750 70 31, Mobile 079 756 26 69
www.bernhard-br.ch, info@bernhard-br.ch