Page 35 - 00 Energiestrategie 2050 Gesamtdokumentation 1.pdf
P. 35
Wer ist für die Versorgungssicherheit
verantwortlich?
Für die Energieversorgung in der Schweiz ist nach Art. 6 Abs. 2 des
Energiegesetzes (EnG primär die Energiewirtschaft zuständig. Dabei muss
zwischen Netz und Energielieferung unterschieden werden:
Die Verantwortung für die Netzsicherheit und -stabilität liegt bei den
Netzbetreibern.
Bei grossen Stromkunden am Markt – damit sind freie Endverbraucher mit
Netzzugang und einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh gemeint –
basiert die Energielieferung auf privatrechtlichen Verträgen und liegt in der
Verantwortung des Energielieferanten.
Bei Haushalts- und Gewerbekunden – damit sind gebundene Endverbraucher
mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh gemeint – und bei
marktberechtigten Grosskunden, die auf ihren Netzzugang verzichten, liegt die
Verantwortung beim lokalen Verteilnetzbetreiber. Er ist verantwortlich für die
Gewährleistung der Grundversorgung und beliefert diese Kunden jederzeit mit
der gewünschten Menge an Strom zu angemessenen Tarifen.
Zusammenspiel der zugeteilten Verantwortung zwischen Netz und Energielieferung am
Beispiel EKZ. Illustration: EKZ
Subsidiär sorgen der Bund und die Kantone für die Rahmenbedingungen, die
erforderlich sind, damit die Branche ihre Aufgabe optimal erfüllen kann. Zeichnet
sich eine unzureichende Sicherung der Energieversorgung ab, so schaffen Bund