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Wer ist für die Versorgungssicherheit

              verantwortlich?


              Für die Energieversorgung in der Schweiz ist nach Art. 6 Abs. 2 des
              Energiegesetzes (EnG primär die Energiewirtschaft zuständig. Dabei muss

              zwischen Netz und Energielieferung unterschieden werden:


              Die Verantwortung für die Netzsicherheit und -stabilität liegt bei den
              Netzbetreibern.


              Bei grossen Stromkunden am Markt – damit sind freie Endverbraucher mit
              Netzzugang und einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh gemeint –

              basiert die Energielieferung auf privatrechtlichen Verträgen und liegt in der
              Verantwortung des Energielieferanten.


              Bei Haushalts- und Gewerbekunden – damit sind gebundene Endverbraucher
              mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh gemeint – und bei
              marktberechtigten Grosskunden, die auf ihren Netzzugang verzichten, liegt die
              Verantwortung beim lokalen Verteilnetzbetreiber. Er ist verantwortlich für die
              Gewährleistung der Grundversorgung und beliefert diese Kunden jederzeit mit

              der gewünschten Menge an Strom zu angemessenen Tarifen.




























              Zusammenspiel der zugeteilten Verantwortung zwischen Netz und Energielieferung am
              Beispiel EKZ. Illustration: EKZ



              Subsidiär sorgen der Bund und die Kantone für die Rahmenbedingungen, die
              erforderlich sind, damit die Branche ihre Aufgabe optimal erfüllen kann. Zeichnet
              sich eine unzureichende Sicherung der Energieversorgung ab, so schaffen Bund
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