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und Kantone rechtzeitig die Voraussetzungen für die Bereitstellung der
              notwendigen Produktions-, Netz- und Speicherkapazitäten (Art. 8 Abs. 1 EnG.


              Zudem kann der Bundesrat nach Art. 9 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG
              Massnahmen gegen eine mittel- oder langfristige erhebliche Gefährdung der
              Stromversorgung ergreifen. Im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung

              sind zeitlich begrenzte Massnahmen zur Behebung einer unmittelbar drohenden
              oder bereits bestehenden schweren Strommangellage möglich.


              ڃWas passiert, wenn der Strom ausfällt?



              Unter einem Stromausfall wird eine unbeabsichtigte Unterbrechung der
              Versorgung mit Elektrizität verstanden. Es gibt eine Vielzahl möglicher Ursachen
              für einen Stromausfall. Die Ausfälle unterscheiden sich in Bezug auf
              Vorhersehbarkeit, Dauer, geografische Ausdehnung und Intensität.
              Zusammengefasst lassen sich drei Szenarien unterscheiden:


                Regionaler Stromausfall: Unerwarteter Ausfall der regionalen Stromversorgung,
                zum Beispiel wird ein Erdkabel bei Bauarbeiten durch einen Bagger zerstört oder

                infolge eines heftigen Unwetters werden einzelne Netzabschnitte abgeschaltet.
                Solche regionalen Ereignisse sind meist von kurzer Dauer. Der lokale
                Verteilnetzbetreiber kann die Störung beheben. Nimmt die Lösung des Problems

                längere Zeit in Anspruch, organisiert der Verteilnetzbetreiber ein Provisorium.

                Blackout: Darunter wird ein grossflächiger Stromausfall verstanden, von dem

                eine sehr grosse Zahl von Menschen betroffen ist. Zeichnet sich ein Blackout-
                Risiko ab, zum Beispiel, weil ein wichtiges Kraftwerk ausfällt, werden in ganz
                Europa automatisch einzelne Regionen vom Stromnetz getrennt, um einen
                grossen Blackout zu verhindern.


                Strommangellage: Im Unterschied zu einem Blackout ist Strom verfügbar,
                allerdings nicht in der nachgefragten Menge. Mögliche Gründe sind
                eingeschränkte Produktions-, Übertragungs- oder Importkapazitäten. Es kommt

                landesweit zu Einschränkungen und dies über mehrere Tage, Wochen oder
                sogar Monate. Höchstwahrscheinlich wären bei einer Strommangellage auch
                umliegende europäische Länder betroffen. Eine solche Situation würde sich im

                Voraus abzeichnen und nicht von einer Minute auf die andere eintreten. Für ein
                solches Szenario ist der Bund zuständig, dieser hat darum die Organisation für
                Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen OSTRAL ins Leben gerufen.


              Welche Massnahmen werden bei einer Strommangellage

              getroffen?


              Eine lang andauernde Strommangellage im Winter ist eine der grössten Gefahren

              für die Schweiz, so das Ergebnis der letzten nationalen Risikoanalyse des
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